19/10/2022 von Camillo 0 Kommentare
Baggertransport:
Mit dem 1. Januar 2023 ist der Transport von Maschinen im ADR nicht mehr in der Erleichterung gem. 1.1.3.1 b) erhalten. Dieser Abschnitt wurde aus dem ADR gestrichen.
Mit dem 1. Januar 2023 ist der Transport von Maschinen im ADR nicht mehr in der Erleichterung gem. 1.1.3.1 b) erhalten. Dieser Abschnitt wurde aus dem ADR gestrichen.
Dieser Absatz hat zwar Fahrzeuge mit flüssigkeits- oder gasbetriebenen Motoren niemals beinhaltet, wurde aber gern als Ausnahme vom ADR angesehen. Damit ist jetzt Schluss!
Das ADR definiert klar die UN Nummer 3166 als
FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH ENTZÜNDBARES GAS oder
FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT oder
BRENNSTOFFZELLEN-FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH ENTZÜNDBARES GAS oder
BRENNSTOFFZELLEN-FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT.
Diese UN Nummer 3166 ist der Klasse 9 zugeordnet und hat die Sondervorschriften 388, 666, 667, 669
In der SoVo 388 sind Baumaschinen als Fahrzeuge definiert, und die SoVo 666 besagt, dass als Ladung beförderte Fahrzeuge vom ADR ausgenommen sind sofern folgende Punkte erfüllt sind:
a) Bei flüssigen Brennstoffen müssen die Ventile zwischen dem Motor und dem Tank geschlossen sein und die Fahrzeuge müssen auf den Rädern/Ketten stehend transportiert werden. Die Ladungssicherung muss natürlich der EN 12195-1:2011-06 entsprechen.
b) Bei gasförmigen Brennstoffen muss das Ventil zwischen dem Gastank und dem Motor geschlossen und der elektrische Kontakt unterbrochen sein. Die Ladungssicherung muss ebenfalls der EN 12195-1:2011-06 entsprechen.
Der Sondervorschrift 666 kann nur entsprochen werden, wenn der Lenker des Transportfahrzeuges garantieren kann dass die Ventile zwischen Motor und Kraftstoffbehälter geschlossen sind. Ob diese Ventile im Normalfall geschlossen sind oder nicht, ist beim Hersteller des Fahrzeuges/Baggers zu erfragen. Und es muss bedacht werden das ist durch einen Defekt dazu führen kann dass diese Ventile geöffnet sind. Sollten diese Ventile nicht geschlossen sein haben wir einen ADR-Volltransport!
Empfohlen wird auch auf dem Bagger links und rechts ein Gefahrgutlabel Klasse 3, Grösse 10x10 cm, anzubringen, sofern der Tank mehr als 450 L Fassungvermögen hat. Des weiteren empfehlen wir, ein Beförderungspapier mitzuführen auf dem die Sondervorschrift angeführt ist. Dieses Vorgehen verhindert unnötige Aufenthalte bei einer Kontrolle.
Des weiteren bitten wir zu bedenken, dass jeder Beteiligte an einem Gefahrguttransport eine einschlägige Unterweisung haben muss. Das bedeutet, dass der LKW-Fahrer, der diesen Bagger transportieren möchte, diese Unterweisung nachweisen können muss.
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