Antworten auf Fragen
zu
BUS – LKW – ADR
Allgemeine Fragen
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Wer muss den Code 95 im Führerschein eintragen lassen?
Den Code 95 brauchen alle Kraftfahrer, die gewerblich einen LKW über 3,5 Tonnen HzgM oder einen Bus mit mehr als 9 Sitzplätzen (inkl. Lenker) fahren. Sowohl Linien- als auch Reisebusfahrer sind betroffen sowie auch Nahverkehrs- und Fernfahrer. Auch alle im Baustellenverkehr tätigen Fahrer müssen den Code 95 einragen lassen, sowie Handwerker, die mit LKW über 7,5-Tonnen fahren.
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Mein Führerschein wurde vor September 2008 (Bus) bzw. vor September 2009 (LKW) ausgestellt. Ich bin aber seit 2008/2009 nicht mehr gefahren. Muss ich eine Prüfung machen?
Nein. Du brauchst in Österreich nur den Kurs besuchen und den Code 95 in den Führerschein eintragen lassen.
In manchen Ländern ist allerdings am Ende der Weiterbildung eine schwierige Prüfung zu machen – zB. Rumänien. -
Wieviele Achsen muss ich beim Einstellen der GO-Box angeben
Hier geht’s zum SelfCare Portal des GO-MautsystemsBei der Anzahl der Achsen sind angebrachte Liftachsen mitzuzählen.
Auf der GO-Box muss die Achsenanzahl 3 eingegeben werden, auch wenn die dritte Achse eine Liftachse und angehoben ist.
Durchblick per Mausklick:
LKW Fragen
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Welche Dokumente müssen im LKW mitgeführt werden?
Für den Fahrer:
- Ausweis, aus dem der legale Aufenthalt hervorgeht
- Führerschein
- Fahrerkarte
- Unbenutzte Scheiben für Kontrollgerät bzw. Papier für Drucker
- Benutzte Scheiben für Kontrollgerät des laufenden Tages und der letzten 28 Tage bzw. handschriftliche Aufzeichnungen und Daten auf Fahrerkarte
- Beschäftigungsbestätigung
- Bei Gefahrguttransport: Gefahrgutschein
- EU-Bestätigung für lenkfreie Tage
Bestätigung, Fahrzeug lenken zu dürfen, abhängig vom jeweiligen Gastland (z.B. Italien, Bulgarien) - Wenn Lenker weder aus EU noch aus EWR: EU-Fahrerbescheinigung
Für das Fahrzeug:
- Zulassungsschein
- (Blaue) EU-Lizenz gemäß EU-VO 881/92
- Abschrift der Konzessionsurkunde (bei KT: Auszug aus dem Gewerberegister)
- Mietvertrag, wenn Fahrzeug gemiet
- Go-Box für Maut in Österreich (bei KT: Vignette)
- Prüfbericht letzte Pickerlüberprüfung (§ 57a KFG) für LKW und Busse über 3,5 t hzG
- Deckkennzeichen für im Ausland zugelassenen Anhänger, wenn er innerhalb Österreichs gezogen werden soll
- Ev. Fahrzeugkennzeichnung nach Landesvorschrift (z.B. Geschwindigkeitstafeln für Italien)
- Kennzeichnung für Transport leicht verderblicher Lebensmittel in Italien, …)
- Wenn Kabotage beabsichtigt ist, Dokumente für Kabotage
- Bei Gefahrguttransport: Gefahrgutkennzeichnung, weitere erforderliche Dokumente und Ausrüstung
- Wenn das Fahrzeug gemietet ist: Mietvertrag im Original
- Wenn LKW oder SZM lärmarm die L-Tafel an Vorderseite des Fahrzeugs + gültige Bestätigung d. Herstellers gem. § 8b KDV (=Lärmarm-Zertifikat)
- Mautbezahlungseinrichtung, sofern vorgeschrieben
COP-Dokument bzw. Dokumente für die EURO-Klassifizierung mit Überprüfungsbestätigung
Für die Ware:
- CMR-Frachtbrief oder Beförderungspapier
- Rechnung(en)
- Lieferschein(e)
- gegebenenfalls:
- Import-, Exportpapiere,
- Zolldokumente (Carnet TIR, T-Papier, Carnet ATA)
- Zollverschlußanerkenntnis
- Transitgenehmigung (z.B. für Abfall, Munition, …),
- phytosanitäre Bescheinigung,
- veterinärmedizinische Bescheinigung,
- Dokumente für Sondertransporte
- Dokumente gem. dem Tiertransportgesetz,
- Dokumente gem. dem Abfallwirtschaftsgesetz
- Dokumente gem. dem Gefahrgutrecht
LISTE UNVOLLSTÄNDIG!!!
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Wie viele Stunden Lenkzeit darf ich pro Tag maximal haben?
Für in ÖSTERREICH angestellte Fahrer:
- 9 Stunden
- 2 x pro Woche 10 Stunden
561/2006 Artikel 6:
(1) Die tägliche Lenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten.
Die tägliche Lenkzeit darf jedoch höchstens zweimal in der Woche auf höchstens 10 Stunden verlängert werden.Für in DEUTSCHLAND angestellte Fahrer:
- 9 Stunden
- 2 x pro Woche ca. 9:45 Stunden
(Rundgangkontrolle vor jeder Weiterfahrt. In Summe ca. 15 Min. Tgl. Höchstarbeitszeit: 10 Std.)
- 561/2006 Artikel 6:
(1) Die tägliche Lenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten.
Die tägliche Lenkzeit darf jedoch höchstens zweimal in der Woche auf höchstens 10 Stunden verlängert werden.
- § 23 StVO:
(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.
Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.
Ferner ist dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind.
Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tag vorhanden und betriebsbereit sein,
sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, dass sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Absatz 1).
- § 3 ArbZG:
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
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Wie viele Stunden Lenkzeit darf ich pro Woche maximal haben?
- 56 Stunden
- 90 Stunden in 2 Wochen (Doppelwoche)
VO 561/2006 Artikel 6:
(2) Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten und nicht dazu führen, dass die in der Richtlinie 2002/15/EG festgelegte wöchentliche Höchstarbeitszeit überschritten wird.
(3) Die summierte Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen darf 90 Stunden nicht überschreiten. -
Wie viele Stunden Arbeitszeit darf ich pro Tag maximal haben?
Für in ÖSTERREICH angestellte Fahrer:
- 12 Stunden
(12 Std. AZ + 1 Std. Pause lt. KV + 11 Std. RZ = 24 Std.) - 14 Stunden (3 x pro Woche)
(14 Std. AZ + 1 Std. Pause lt. KV + 9 Std. RZ = 24 Std.)
VO 561/2006 Artikel 8:
(1) Der Fahrer muss tägliche und wöchentliche Ruhezeiten einhalten.
(2) Innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der vorangegangenen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit muss der Fahrer eine neue tägliche Ruhezeit genommen haben. Beträgt der Teil der täglichen Ruhezeit, die in den 24-Stunden-Zeitraum fällt, mindestens 9 Stunden, jedoch weniger als 11 Stunden, so ist die fragliche tägliche Ruhezeit als reduzierte tägliche Ruhezeit anzusehen.
(4) Der Fahrer darf zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten höchstens drei reduzierte tägliche Ruhezeiten einlegen.
KV für das Gütbef-Gewerbe 2019 Artikel V Abs 3:
Während der Normalarbeitszeit gebührt spätestens nach einer Arbeitszeit von 6 Stunden eine unbezahlte Ruhepause von 1 Stunde. Also 60 Minuten!
Für in DEUTSCHLAND angestellte Fahrer:- 10 Stunden
§ 3 ArbZG:
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. - 12 Stunden
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Wie viele Stunden Arbeitszeit darf ich pro Woche maximal haben?
Für in ÖSTERREICH angestellte Fahrer:
- 60 Stunden
- durchschnittlich aber nur 55 Std.
§ 9 AZG:
(1) Die Tagesarbeitszeit darf zwölf Stunden und die Wochenarbeitszeit 60 Stunden nicht überschreiten, sofern die Abs. 2 bis 4 nicht anderes bestimmen. Diese Höchstgrenzen der Arbeitszeit dürfen auch beim Zusammentreffen einer anderen Verteilung der wöchentlichen Normalarbeitszeit mit Arbeitszeitverlängerungen nicht überschritten werden.
KV für das Gütbef-gewerbe 2019 Artikel VIa Abs 2:
Die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit darf 55 Stunden betragen, wenn zumindest die über 48 Stunden hinausgehende Arbeitszeit in Form von Arbeitsbereitschaft geleistet wird. …
Arbeitsbereitschaft im Umfang von jedenfalls durchschnittlich 7 Stunden pro Woche.
Für in DEUTSCHLAND angestellte Fahrer:- 60 Stunden
durchschnittlich aber nur 48 Std
ArbZG § 21a Abs. 4:
Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.
ADR Fragen
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Ab wann brauche ich einen Tankschein?
Wer nach Bestehen der Prüfung für den Basiskurs gefährliche Güter mit Fahrzeugen oder MEMUs in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m3 befördert werden, oder man gefährliche Güter in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3 m3 auf einer Beförderungseinheit befördern möchte, BRAUCHT man den Aufbaukurs Tank!
Ein Aufsatz Tank ist ein Tank, den man normalerweise nur leer vom Fahrzeug oder auf das Fahrzeug hebt. Einen Tankcontainer oder einen ortsbeweglicher Tank kann man auch in voll beladenem Zustand problemlos umschlagen.
Bus Fragen
Traktor Fragen
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Was darf ich mit dem Traktorführerschein (FSK: F) mit 16 Jahren fahren?
Mit dem Führerschein F (Traktor) darf man unter 18 nur landwirtschaftliche Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen lenken. Es dürfen mit dem Traktor keine anderen Fahrten ausgenommen im Rahmen des land und forstwirtschaftlichen Betriebs durchgeführt werden. Der Traktor ist kein Ersatz für ein Moped (Mopedauto)!!!
FSG § 6 (1) Für die Erteilung einer Lenkberechtigung gelten folgende Anforderungen an das Mindestalter
11. für Klasse F:
a) vollendetes 16. Lebensjahr, beschränkt auf landwirtschaftliche Fahrzeuge unter Nachweis der erforderlichen geistigen und körperlichen Reife und unter Vorschreibung von nach den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit nötigen Auflagen oder zeitlichen, örtlichen oder sachlichen Beschränkungen der Gültigkeit dieser Lenkberechtigung,
b) vollendetes 18. Lebensjahr. -
Brauchen Traktoren einen digitalen Tachographen?
Kurz gesagt: JA, außer es handelt sich um land- und forstwirtschaftlichen Transport.
Lange Version: Traktoren die außerhalb der Land und Forstwirtschaft, zB. bei Lohnunternehmern oder Erdbauern eingesetzt sind — unabhängig vor der Besitzfrage — sind auf alle Fälle tachographenpflichtig und müssen sich an die Verordnung zu Lenk- und Ruhezeiten halten. Wenn diese Traktoren nach 1. Mai 2006 zum Verkehr zugelassen wurden, müssen sie auf alle Fälle ein digitales Kontrollgerät eingebaut haben.
Es ist offensichtlich dass der Gesetzgeber wollte, dass Traktoren, die im Gütertransport verwenden werden, den Sozialvorschriften unterliegen und ein digitales Kontrollgerät an Bord haben müssen.
Der digitale Tachograph muss ab einer Bauartgeschwindigkeit von 40 km/h (EU-Recht) bei Fahrzeugen mit mehr als 3,5 t HzgM eingebaut sein und verwendet werden, außer es handelt sich um land- und forstwirtschaftlichen Transport oder einen Transport im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft 100 km um den Standort des Hofes.
VO 561/2006 EU
ARTIKEL 1:
Durch diese Verordnung werden Vorschriften zu den Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer im Straßengüter- und ‐personenverkehr festgelegt, um die Bedingungen für den Wettbewerb zwischen Landverkehrsträgern, insbesondere im Straßenverkehrsgewerbe, anzugleichen und die Arbeitsbedingungen sowie die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern. Ziel dieser Verordnung ist es ferner, zu einer besseren Kontrolle und Durchsetzung durch die Mitgliedstaaten sowie zu einer besseren Arbeitspraxis innerhalb des Straßenverkehrsgewerbes beizutragen.ARTIKEL 2:
Diese Verordnung gilt für folgende Beförderungen im Straßenverkehr:
Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt,ARTIKEL 3
Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit folgenden Fahrzeugen:
– Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h;
– Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werdenARTIKEL 13
Sofern die Verwirklichung der in Artikel 1 genannten Ziele nicht beeinträchtigt wird, kann jeder Mitgliedstaat für sein Hoheitsgebiet oder mit Zustimmung der betreffenden Mitgliedstaaten für das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats Abweichungen von den Artikeln 5 bis 9 zulassen und solche Abweichungen für die Beförderung mit folgenden Fahrzeugen an individuelle Bedingungen knüpfen:
– Fahrzeuge, die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung im Rahmen ihrer eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 km vom Standort des Unternehmens benutzt oder ohne Fahrer angemietet werden;
– land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeiten eingesetzt werden, und zwar in einem Umkreis von bis zu 100 km vom Standort des Unternehmens, das das Fahrzeug besitzt, anmietet oder least;
Der digitale Tachograph muss bei Fahrzeugen mit mehr als 3,5 t HzgM (AT-Recht) eingebaut sein und verwendet werden, außer es handelt sich um land- und forstwirtschaftlichen Transport oder einen Transport im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft 100 km um den Standort des Hofes.KFG § 24
(2) Lastkraftwagen und Sattelzugfahrzeuge mit einem Eigengewicht von mehr als 3 500 kg und Omnibusse müssen mit geeigneten Fahrtschreibern und Wegstreckenmessern ausgerüstet sein, die so beschaffen sind, dass sie nicht von Unbefugten in Betrieb oder außer Betrieb gesetzt werden können
(2b) Im Sinne von Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und von Artikel 3 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 werden folgende Fahrzeuge von der Anwendung dieser Verordnungen ganz freigestellt:
– Fahrzeuge, die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung im Rahmen ihrer eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 km vom Standort des Unternehmens benutzt oder ohne Fahrer angemietet werden;
– land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeiten eingesetzt werden, und zwar in einem Umkreis von bis zu 100 km vom Standort des Unternehmens, das das Fahrzeug besitzt, anmietet oder least;
Die Sozialvorschriften (Lenk- & Ruhezeiten) müssen ab einer Bauartgeschwindigkeit von 40km/h ebenfalls beachtet werden, außer es handelt sich um land- und forstwirtschaftlichen Transport oder einen Transport im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft 100 km um den Standort des Hofes.VO 561/2006 EU
ARTIKEL 1:
Durch diese Verordnung werden Vorschriften zu den Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer im Straßengüter- und ‐personenverkehr festgelegt, um die Bedingungen für den Wettbewerb zwischen Landverkehrsträgern, insbesondere im Straßenverkehrsgewerbe, anzugleichen und die Arbeitsbedingungen sowie die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern. Ziel dieser Verordnung ist es ferner, zu einer besseren Kontrolle und Durchsetzung durch die Mitgliedstaaten sowie zu einer besseren Arbeitspraxis innerhalb des Straßenverkehrsgewerbes beizutragen.ARTIKEL 2:
Diese Verordnung gilt für folgende Beförderungen im Straßenverkehr: Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt,ARTIKEL 3
Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit folgenden Fahrzeugen:
– Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h;
– Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden
Die Fahrerkarte kann mit dem B-Führerschein beantragt werden.