14/03/2026 von Camillo 0 Kommentare
IATA veröffentlicht erstes Addendum zu Dangerous Goods Regulations 2026
IATA veröffentlicht erstes Addendum zu Dangerous Goods Regulations 2026. Korrekturen in Bereichen wie Verpackungsanweisungen, Ladungssicherung und digitale Dokumentation. Rezertifizierungsintervalle und Temperaturüberwachung für Lithium-Batterien überarbeitet. Addendum ab 28.02.2026 verpflichtend.
Die International Air Transport Association (IATA) hat am 15. Januar 2026 das erste offizielle Addendum (Version 1.1.2026) zu den Dangerous Goods Regulations 2026 herausgegeben. Dieses technische Nachtragswerk korrigiert mehrere kritische Unstimmigkeiten, die in der ursprünglichen 67. Ausgabe der DGR identifiziert wurden und bereits zu Interpretationsschwierigkeiten bei Luftfrachtunternehmen und Gefahrgut-Verladern geführt hatten.
Die wichtigsten Korrekturen betreffen die Tabelle 4.2 (Verpackungsanweisungen für Klasse 3 - entzündbare Flüssigkeiten), wo fehlerhafte Mengenbegrenzungen für UN-Nummern 1170 bis 1190 korrigiert wurden. Zusätzlich wurden in Abschnitt 7.3.2 die Ladungssicherungsvorschriften für Gefahrgut der Klasse 2 (Gase) präzisiert, nachdem Rückmeldungen von Cargo-Handling-Agenten auf unklare Formulierungen hingewiesen hatten.
Besonders relevant ist die Klarstellung der neuen digitalen Dokumentationsanforderungen nach Abschnitt 8.1.6, wo die technischen Spezifikationen für QR-Codes und elektronische Signaturen konkretisiert wurden. Das Addendum definiert erstmals eindeutige Datenformate und Verschlüsselungsstandards für die digitale Dangerous Goods Declaration (e-DGD).
Eine weitere wesentliche Ergänzung betrifft die Schulungsmatrix in Anhang A, wo die Rezertifizierungsintervalle für verschiedene Funktionsgruppen korrigiert wurden. Entgegen der ursprünglichen Fassung bleibt für Piloten und Fluglotsen der dreijährige Zyklus bestehen, während das verkürzte Intervall nur für Ground Handling Agent und Cargo Acceptance Staff gilt.
Das Addendum enthält ausserdem wichtige Präzisierungen zu den neuen Temperaturüberwachungspflichten für Lithium-Batterien der UN-Klassen 3480 und 3481. Die ursprünglich unklaren Messzeitpunkte und Dokumentationsanforderungen werden durch detaillierte Verfahrensanweisungen ersetzt, die eine einheitliche Anwendung in allen IATA-Mitgliedsstaaten gewährleisten sollen.
Luftfahrtunternehmen und Gefahrgut-Spediteure sind verpflichtet, das Addendum unverzüglich in ihre operativen Abläufe zu integrieren. Die Übergangsfrist für bestehende Verfahren endet am 28. Februar 2026, danach gelten ausschliesslich die korrigierten Bestimmungen als rechtsverbindlich.
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