Es wurde ein Korrigendum zum IMDG-Code 2024 veröffentlicht. Korrekturen in Abschnitten 1.2.1, 2.5.3.2.4, 3.3.1, 4.2.5.2.6 und 5.4.1.5.1.5 basieren auf IMO-Änderungen vom Dezember 2025. Amdt. 42-24 ist seit 1. Januar verpflichtend.
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UNDER CONSTUCTION
#1
Prüfung
Im Rahmen der Prüfung wird festgelegt, ob Versandstücke gemeinsam geladen werden dürfen und wie sie gestaut werden müssen. Darüber hinaus erfolgt durch uns eine Überprüfung der Kennzeichnung und Markierung der Versandstücke.
#2
Dokumentieren
Die Erstellung und Prüfung der IMO-Gefahrgutdeklaration (DGD) als das obligatorische Versanddokument wird von uns durchgeführt.
Wir versichern, dass die Vorschriften der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) für den Transport gefährlicher Güter auf See eingehalten werden.
#3
24-h-Notfalltelefon
Unser Angebot umfasst schriftliche und telefonische Hilfestellung und Beratung für Unternehmen sowie die Beratungen für Mitarbeiter.
Die Fair-Use-Prinzip-Nutzung ist kostenlos.
IMO IMDG-Code
Im Rahmen des Hochseetransports ist es unerlässlich, auf die Einhaltung von Trennvorschriften zu achten, sowohl beim stauen von Containern als auch beim packen von Versandstücken. Darüber hinaus ist die Ladungssicherung auch auf dem Meer von entscheidender Bedeutung.
VERSEM ist ein österreichisches Familienunternehmen. Die Spezialisten des Hauses blicken auf eine 30-jährige Erfahrung im europäischen und weltweiten Logistiksektor zurück.
Versandstücke richtig stauen
Gemäss dem europäischen Normensystem (EUMOS) müssen die Versandstücke als Ladeeinheit konzipiert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass sie unter Berücksichtigung des Schwerpunkts und des Gesamtgewichts optimal gestaut werden.
Die Ladung perfekt
sichern
Im Kontext der Hochseecontainer spielt die Ladungssicherung eine besonders relevante Rolle. Dies resultiert aus den enormen Kräften, die bei der Fahrt des Schiffes auftreten, wie Rollen, Stampfen oder Gieren.
Vorschriftskonforme Kennzeichnung
Im Seeverkehr bestehen andere Vorschriften zur Kennzeichnung von Containern als auf dem Land. Gemäss ADR 1.1.4.2.1 dürfen Container mit IMDG-Kennzeichnung und dem Eintragung im Beförderungspapier auch so gekennzeichnet auf der Strasse transportiert werden.
VERSEM
Sicherheitsberater IMDG-Code
Gefahrgutbeauftragte für die Hochseeschifffahrt
Rolle & Aufgaben
Zentrale Fachkraft für sichere & gesetzeskonforme Beförderung von Gefahrgütern auf der Hochsee.
- Hauptaufgabe:
- Sicherstellung der Einhaltung aller Transportprozess-Vorschriften für den Seeverkehr.
- Ziel: Minimierung von Risiken für Menschen, Umwelt und Eigentum im maritimen Transport.
- Gesetzliche Grundlagen:
- IMDG Code (International Maritime Dangerous Goods Code).
- Nationale Vorschriften & Richtlinien für den sicheren Hochseetransport:
- In Österreich: GGBG & GGBV
Gefahrgutbeauftragter für Stückgutschiffe
In der Hochseeschifffahrt, insbesondere auf Stückgutschiffen, die vor allem für den Transport von Containern genutzt werden, liegt der Fokus des Gefahrgutbeauftragten primär auf der sicheren Verladung und der korrekten Kennzeichnung der Gefahrgüter. Seine Aufgabe ist es, akribisch zu überprüfen, dass die Ladung ordnungsgemäss in Containern oder speziellen Verlademitteln verpackt ist und alle erforderlichen Warnhinweise sowie Gefahrzettel gut sichtbar angebracht sind. Ebenso essenziell ist die Vollständigkeit aller dazugehörigen Dokumente. Des Weiteren sorgt der Beauftragte dafür, dass die Ladungssicherung dem gesetzlichen Standard, wie er beispielsweise im CTU-Code festgelegt ist, entspricht und die Ladung während der Seefahrt unter Berücksichtigung der Seetüchtigkeit und des Umweltschutzes transportiert wird. Über den gesamten Prozess der Beladung und des Transports überwacht er kontinuierlich die Einhaltung sämtlicher Vorschriften, um potenzielle Unfälle und eine mögliche Umweltverschmutzung auf See proaktiv zu vermeiden.
Gefahrgutbeauftragter für Schüttgutschiffe
Bei Schüttgutschiffen, die eine immense Bandbreite an trockenen Massengütern wie Bodenschätzen, Kohle oder verschiedenen mineralischen Stoffen befördern, spielt der Gefahrgutbeauftragte eine besonders nuancierte Rolle. Hier liegt der Schwerpunkt nicht primär auf einzelnen Verpackungen, sondern auf der ganzheitlichen Überwachung der sicheren Verladung in die Laderäume und der strikten Staubkontrolle, insbesondere wenn es sich um staubende oder selbstentzündliche gefährliche Schüttgüter handelt, die den Regelungen des IMSBC Codes (International Maritime Solid Bulk Cargoes Code) unterliegen. Der Beauftragte ist dafür verantwortlich, dass die gesamte Verladung exakt nach den geltenden Vorschriften abläuft, dass die Klassifizierung und Dokumentation der gefährlichen Schüttgüter korrekt erfolgt und die verwendeten Umschlagsysteme sowie die Laderäume selbst den internationalen Normen für den Transport dieser Stoffe entsprechen. Darüber hinaus fällt es in seine Zuständigkeit, die Beladung kontinuierlich zu überwachen, um zu gewährleisten, dass die Stabilität des Schiffes jederzeit erhalten bleibt und die transportierte Gefahrgutmenge die erlaubten Grenzen nicht überschreitet. Durch diese umfassende Aufsicht wird das Risiko von Leckagen, gefährlicher Staubentwicklung, Ladungsverschiebungen und jeglicher Form von Umweltverschmutzung während der gesamten Seereise minimiert.
Gefahrgutbeauftragter für Tankschiffe
Bei Tankschiffen, die flüssige Gefahrstoffe wie Öle, Gase, chemische Produkte oder andere gefährliche Güter in ihren spezialisierten Ladetanks befördern, erfordert die Rolle des Gefahrgutbeauftragten eine aussergewöhnlich hohe Aufmerksamkeit hinsichtlich der Sicherheit und der technischen Integrität der Anlagen. In diesem besonders sensiblen Bereich, der strengen internationalen Regularien wie MARPOL, dem IBC Code für Chemikalientanker oder dem IGC Code für Gastanker unterliegt, ist der Gefahrgutbeauftragte entscheidend für die Gewährleistung höchster Standards. Seine Verantwortung umfasst die detaillierte Überprüfung, dass die gesamten Tankanlagen, Rohrleitungssysteme und Ladepumpen nicht nur ordnungsgemäss gewartet, sondern stets auf dem aktuellen Stand der Technik sind. Zudem stellt er sicher, dass die Gefahrstoffkennzeichnung des Schiffes und der einzelnen Tankbereiche korrekt ist und alle Begleitpapiere, insbesondere die Ladungspapiere und Sicherheitsdatenblätter, vollständig vorliegen und den jeweils anzuwendenden Vorschriften entsprechen. Während des gesamten maritimen Transports kontrolliert er akribisch die Dichtheit der Tanks, überwacht die Schutzmassnahmen gegen potenzielle Leckagen und achtet auf die strikte Einhaltung der Beladungs- und Entladeregeln sowie der Stabilität des Schiffes. Ein wesentlicher Bestandteil seiner Aufgaben ist zudem die umfassende und regelmässige Schulung der gesamten Crew in Bezug auf das Gefahrstoffhandling, die Nutzung von Sicherheitsausrüstung und die Durchführung von Notfallmassnahmen, um einen absolut sicheren und umweltgerechten Transport dieser hochsensiblen Güter auf den Weltmeeren zu gewährleisten und maritime Katastrophen zu verhindern.
Kurz zusammengefasst
trägt der Gefahrgutbeauftragte Hochsee (IMO IMDG-Code) wesentlich dazu bei, die Einhaltung aller Vorschriften im Transport gefährlicher Güter auf den Weltmeeren sicherzustellen, Risiken auf Menschen, die maritime Umwelt und Sachwerte zu minimieren und somit einen reibungslosen, sicheren Transport zu gewährleisten.
VERSEM
Hochsee-Regelwerke
IMO
SOLAS – MARPOL
Transportierte Menge 2024
Gesamte Seefracht
12.500.000.000 t
Gefahrgut Sefracht
4.000.000.000 t
Passagiere
5.000.000.000
Es handelt sich um vorläufige Zahlen, gerundet
IMO & SOLAS: Grundpfeiler des sicheren Gefahrguttransports auf den Weltmeeren
SOLAS geht auf den Untergang der Titanic 1912 zurück, der den internationalen Ruf nach einheitlichen Sicherheitsstandards für die Seeschifffahrt auslöste. Die erste Fassung von 1914 trat kriegsbedingt kaum in Kraft; überarbeitete Übereinkommen folgten 1929 und 1948. 1960 erschien die erste moderne Fassung unter der Schirmherrschaft der späteren Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO). Den heutigen Rahmen bildet SOLAS 1974, das dank des stillschweigenden Annahmeverfahrens laufend aktualisiert werden kann und seit 1980 gilt. Seither wurden zentrale Elemente wie das weltweite Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS, der ISM‑Code für sicheres Schiffsbetriebssystem-Management und nach 2001 der ISPS‑Code für Gefahrenabwehr ergänzt; zudem wurden fachliche Codes wie IMDG, IMSBC, IBC und IGC über SOLAS verbindlich verknüpft. SOLAS ist damit das globale Kernregelwerk, das Bau, Ausrüstung und Betrieb von Handelsschiffen auf See fortlaufend an den Stand von Technik, Risiken und Praxis anpasst.
Die International Maritime Organization (IMO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, die 1948 gegründet wurde, um einheitliche Regeln für die Sicherheit und Umweltverträglichkeit der Seeschifffahrt zu entwickeln. Zentrales Übereinkommen ist SOLAS (International Convention for the Safety of Life at Sea), das Mindeststandards für Bau, Ausrüstung und Betrieb von Schiffen festlegt und durch ein laufendes Änderungsverfahren regelmässig aktualisiert wird.
Für den Gefahrguttransport auf See ist insbesondere SOLAS Kapitel VII massgeblich. Es erklärt den IMDG-Code als verbindlich, der die internationalen Standards für Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Etikettierung, Dokumentation, Stauung, Trennung und Notfallmassnahmen für gefährliche Güter in verpackter Form festlegt. Ergänzend verknüpft SOLAS weitere Fachcodes für Schütt- und Flüssiggüter, darunter den IMSBC-Code für feste Massengüter, den IBC-Code für Chemikalientanker und den IGC-Code für Gastanker. Diese Regelwerke bilden die rechtlich bindende Grundlage, die von den Vertragsstaaten in nationales Recht umgesetzt und durch Flaggen- und Hafenstaatkontrollen durchgesetzt wird.
Der IMDG-Code enthält neben technischen Vorgaben auch detaillierte Schulungsanforderungen für alle am Transport Beteiligten und verweist auf EmS- und MFAG-Leitfäden für den Notfall. Er wird in der Regel zweijährlich an neue wissenschaftliche Erkenntnisse, technische Entwicklungen und Erfahrungen aus der Praxis angepasst. Die Einhaltung von SOLAS und der verknüpften Codes ist für Staaten, Reeder und Operateure eine völkerrechtliche Pflicht und die Basis für einen sicheren, effizienten und umweltverträglichen Seetransport gefährlicher Güter.
MARPOL ist das internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, 1973 angenommen und 1978 durch ein Protokoll ergänzt (MARPOL 73/78). Es zielt darauf ab, betriebliche und zufällige Einleitungen sowie Luftemissionen zu verhindern oder zu begrenzen und gilt für die Handelsschifffahrt weltweit.
Das Übereinkommen besteht aus sechs Anhängen: Anhang I regelt Öl und Ölgemisch-Verbote, Ausrüstung wie Oily Water Separator und Öleintragsbuch; Anhang II betrifft Noxious Liquid Substances in loser Schüttung; Anhang III behandelt schädliche Stoffe in verpackter Form, harmonisiert mit dem IMDG-Code; Anhang IV regelt die Einleitung von Abwasser; Anhang V verbietet oder beschränkt die Einleitung von Müll; Anhang VI setzt Grenzwerte für Luftschadstoffe, definiert Emission Control Areas und schreibt den globalen 0,50%-Schwefelgrenzwert (seit 2020) sowie 0,10% in ECAs vor. Ergänzend enthält Anhang VI Vorgaben zu NOx-Stufen, Energieeffizienz (EEDI/EEXI) und dem betrieblichen Carbon Intensity Indicator (CII).
Durchsetzung erfolgt über Flaggen- und Hafenstaatkontrollen, Klassifikationsgesellschaften, Zertifikate und Inspektionen. Technische Massnahmen, Betriebsverfahren, Schulungen und elektronische Aufzeichnungen bilden die praktische Grundlage. MARPOL reduziert die Umweltbelastung der Schifffahrt und unterstützt sichere, effiziente und klimaverträglichere Seeverkehre.
Weiter Regelwerke und ihre Anwendung
Für Containerschiffe:
- IMDG-Code:
weltweit verbindlich über SOLAS Kap. VII Teil A; Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung, Stauung, Trennung, Dokumentation, Notfallkarten (EmS, MFAG). - CSS-Code + Cargo Securing Manual (CSM):
Ladungssicherung; CSM an Bord nach SOLAS VI. - CTU-Code:
Packen/Sichern in Containern/Wechselbrücken (Hafen/Vorlauf), industrieweiter Standard.
Für Massengutschiffe (Schüttgüter):
IMSBC-Code:
feste Massengüter inkl. gefährliche; verbindlich über SOLAS Kap. VI/Reg. 2.IG-Code (International Grain Code):
spezieller Code für Getreide-Stauung/Stabilität.
Für Tankschiffe (flüssige/gasförmige Gefahrgüter):
IBC-Code:
chemische Tanker und Noxious Liquid Substances (NLS);
verbindlich über SOLAS Kap. VII Teil B sowie MARPOL Anhang II.IGC-Code: Gas-/LNG-/LPG-Tanker; verbindlich über SOLAS Kap. VII Teil C.
- MARPOL Anhang I: Öl/Ölprodukte (Öltanker-Betrieb, Ausrüstung).
- MARPOL Anhang II: NLS in loser Schüttung (Chemikalientanker).
Umwelt- und Zusatzregelungen (Gefahrgut-Bezug):
MARPOL Anhang III: schädliche Stoffe in verpackter Form (harmonisiert mit IMDG).
MARPOL Anhang VI: Luftemissionen (u. a. für Tanker/IGC relevant).
INF Code: Beförderung bestrahlter Kernbrennstoffe/hochradioaktiver Abfälle.
CSC-Übereinkommen: sichere Container (Bau/Prüfung), relevant für IMDG-Container.
Load Lines/ Klassifikationsregeln: Stabilität/Struktur als Sicherheitsbasis
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