GGB – externe
GefahrGut-Beauftragte

VERSEM steht seinen Kunden als externe EU-Sicherheitsberater für Gefahrgut (Gefahrgutbeauftragte) zur Verfügung. Das Unternehmen bietet Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem sicheren Transport gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR), der Schiene (RID) und der Wasserstrasse (ADN) an.

Unsere Leistungen

#1

Unterweisung

Die betreffenden Arbeitnehmer werden entsprechend geschult. Unterweisungszertifikate werden erstellt und archiviert.
Des Weiteren werden Merkblätter, Arbeitsanweisungen und Checklisten erstellt bzw. vorhandene Unterlagen kontrolliert.

#2

Überwachung

Im Rahmen unserer Tätigkeit führen wir die Erstellung von Jahresberichten, kontrollähnliche Untersuchungen in Stichproben und die Implementierung von Massnahmen in Falle von Zwischenfällen durch.

#3

24-h-Beratung

Unser Angebot umfasst schriftliche und telefonische Hilfestellung und Beratung für Unternehmen sowie die Beratungen für Mitarbeiter.

Die Fair-Use-Prinzip-Nutzung ist kostenlos.

ADR / RID / ADN

Unser Angebot umfasst Dienstleistungen im Bereich des Transports gefährlicher Güter. Dazu zählen Tanktransporte, lose Schüttguttransporte sowie Stückguttransporte für alle Verkehrsträger gemäss IMDG, ADR, RID und ADN.

VERSEM ist ein österreichisches Familienunternehmen. Seit nunmehr 30 Jahren sind die Spezialisten des Hauses im europäischen und weltweiten Logistiksektor tätig.

Unterwegs-Kontrollen

Um die Sicherheit und Qualität des Transports zu gewährleisten, führen wir vor Ort umfassende Kontrollen durch. Im Rahmen des Beladungs- oder Entladevorgangs wird stets darauf geachtet, dass sowohl das Fahrzeug als auch die Ausrüstung und die Dokumente den geltenden Vorschriften entsprechen.

Lithium-Ionen-Batterien

Im Bereich der Lithium-Ionen-Batterien können wir auf eine langjährige Kundenbeziehung und umfangreiche Expertise zurückblicken. Auch die Natrium-Ionen-Batterien sind für uns kein Novum, sondern ein bereits bekannter Stoff. Die Abwicklung dieser Transporte stellt einen wesentlichen Bestandteil unserer täglichen Arbeit dar.

ROAD to RAIL to SEA

Ich verfüge über umfangreiche Erfahrung im multimodalen ROAD-to-RAIL-to-SEA-Umschlag und in der dazugehörigen Dokumentation. Im Rahmen des Projekts "Road to Rail to Sea" ist der Umgang mit Reedereien, Seehäfen und der Bahn von zentraler Bedeutung für die Transporte..

VERSEM

Gefahrgutbeauftragter

LANDVERKEHR

ADR / RID / ADN
Strasse / Schiene / Wasserstrasse

Aufgaben & Funktionen

Stellt gesetzeskonformen und sicheren Gefahrguttransport im Unternehmen sicher.

  • Beratung & Unterstützung:
    • Berät Geschäftsführung und Mitarbeiter.
    • In Bezug auf Vorschriften, Pflichten und sichere Handhabung von Gefahrgut.
  • Entwicklung & Implementierung:
    • Erstellt betriebliche Arbeitsanweisungen.
    • Entwickelt Notfallpläne.
    • Setzt Kontrollmechanismen um.
  • Ziel: Sicherstellung der Einhaltung komplexer gesetzlicher Vorgaben.

Gesetzliche Grundlagen und Notwendigkeit

Die Position des Gefahrgutbeauftragten ist notwendig, weil der Transport gefährlicher Güter hohe Sicherheits- und Umweltrisiken birgt, die nur durch sorgfältige Planung, Schulung und Kontrolle minimiert werden können. Die rechtliche Grundlage seiner Arbeit stammt aus den internationalen und europäischen Gesetzgebungen, insbesondere dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR), dem Eisenbahn-Übereinkommen (RID) sowie dem Seeschifffahrtsübereinkommen (ADN). Diese Gesetze enthalten umfassende Vorschriften zu Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation, Fahrzeugausstattung und Schulung, die bei Gefahrguttransporten zwingend einzuhalten sind. Zusätzlich gibt es nationale Vorgaben, die die Anforderungen ergänzen und eine rechtskonforme Gefahrgutverwaltung garantieren.

Polizeikontrolle LKW GESETZLICHE GRUNDLAGEN UND NOTWENDIGKEIT
Gefahrgut Management AUFGABEN IM RISIKO- UND SICHERHEITSMANAGEMENT

Aufgaben im Risiko- und Sicherheitsmanagement

Zu den wichtigsten Aufgaben gehört die Planung, Durchführung und Dokumentation regelmässiger Schulungen und Unterweisungen für alle Mitarbeitenden, die mit Gefahrgut in Kontakt kommen – beispielsweise bei Verpackung, Kennzeichnung, Be- und Entladung sowie beim Transport. Durch die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften im Betriebsalltag, die Überprüfung der verwendeten Verpackungen, Fahrzeuge und Ausrüstung sowie die Dokumentation der Gefahrguttransporte wird das Risiko minimiert. Die Kontrolle ist zudem essenziell, um die Gefahrstoffkennzeichnung, die Verwendung zugelassener Verpackungen und das Einhalten der Meldepflichten gegenüber den Behörden sicherzustellen.

Notfallmanagement und Incident-Handling

Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich umfasst die Planung und Koordination von Notfallmassnahmen. Der Gefahrgutbeauftragte erstellt Notfallpläne, schult externe Rettungskräfte und plant Massnahmen bei Zwischenfällen wie Unfällen oder Leckagen. Bei Vorfällen untersucht er Ursachen, erforscht Schwachstellen im Umgang mit Gefahrstoffen und leitet präventive Massnahmen ein, um den Schadensverlauf zu minimieren. Die Dokumentation aller Vorfälle ist dabei ebenso verpflichtend wie die Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Bei der Untersuchung von Zwischenfällen steht die Unfallanalyse im Vordergrund, um Risiken zukünftiger Gefahrguttransporte zu reduzieren.

LKW Unfall NOTFALLMANAGEMENT UND INCIDENT-HANDLING
DOKUMENTATION Dokumentationsmanagement Fahrzeug

Kommunikation und Dokumentation

Das Dokumentationsmanagement ist ein weiterer entscheidender Bestandteil der Aufgaben. Der Gefahrgutbeauftragte sorgt für die lückenlose Dokumentation aller Vorgänge, führt Überwachungsprotokolle und erstellt Berichte für die Behörden. Dabei spielt die Einhaltung der Meldepflichten eine zentrale Rolle, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Die Schnittstellenfunktion zu den Behörden, Klassifizierungsstellen, Logistikdienstleistern und Kunden ist essenziell, um bei Kontrollen, Audits und im Falle von Beschwerden oder Schadensfällen professionell reagieren zu können.  

Aktuelle Entwicklungen und Expertise

Da die gesetzlichen Vorgaben ständigen Änderungen unterliegen, ist die kontinuierliche Aktualisierung des Wissens und die Anpassung der internen Prozesse eine unverzichtbare Aufgabe. Der Gefahrgutbeauftragte verfolgt Änderungen in den Vorschriften, technischen Neuerungen und Markttrends, um die Sicherheit und Rechtssicherheit dauerhaft zu gewährleisten.  

Der Beitrag des GefahrgutbeauftragtenKurz zusammengefasst

  • Sicherstellung der Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften im Gefahrguttransport.
  • Minimierung von Risiken für Menschen, Umwelt und Sachwerte.
  • Gewährleistung eines reibungslosen und sicheren Transports

Sicherheitsberater ADR

Gefahrgutbeauftragte für den Strassenverkehr

Rolle & Aufgaben

Entscheidend für sichere & gesetzeskonforme Beförderung von Gefahrgütern auf der Strasse.

  • Hauptaufgabe:
    • Sicherstellung der Einhaltung aller nationalen & internationalen Transportvorschriften.
  • Ziel: Minimierung von Risiken für Menschen, Umwelt & Sachwerte.
  • Gesetzliche Grundlagen:
    • Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR).
    • Nationale Vorschriften & Richtlinien für den sicheren Strassentransport:
      • In Österreich: GGBG & GGBV

Verantwortlichkeiten im
Sicherheits- & Compliance-Management

Der Gefahrgutbeauftragte für den Strassenverkehr ist verantwortlich für die Beratung der Disponenten, Fahrer und weiteren Mitarbeitenden. Er entwickelt betriebliche Verfahren, die alle Aspekte des Gefahrguttransports abdecken – von der Verpackung über die Ladungssicherung bis hin zur richtigen Kennzeichnung und Dokumentation. Ein wichtiger Schwerpunkt liegt auf der Schulung der Fahrerteams, um sie mit den gesetzlichen Vorgaben und sicheren Handhabungstechniken vertraut zu machen. So stellt er sicher, dass bei Ladung, Be- und Entladung sowie beim Transport die Vorschriften eingehalten werden, um Bussgelder, Strafen oder Gefahr für die Umwelt zu vermeiden.

ADR Kontrolle VERANTWORTLICHKEITEN IM SICHERHEITS- & COMPLIANCE-MANAGEMENT
Reifen Kontrolle REGELMÄSSIGE ÜBERWACHUNG UND KONTROLLE

Regelmässige Überwachung und Kontrolle

Um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen, führt der Gefahrgutbeauftragte regelmässige Kontrollen durch, prüft die ordnungsgemässe Ladungssicherung, die Verfügbarkeit der erforderlichen Gefahrgutdokumente und die Funktionstüchtigkeit der Sicherheitsausrüstung in den Fahrzeugen. Ausserdem überwacht er die ordnungsgemässe Kennzeichnung der Fahrzeuge, beispielsweise durch Gefahrzettel und Gefahrstoffsymbole, um die Gefahr im Strassenverkehr sichtbar zu machen. Die Kontrolle erstreckt sich auch auf die Einhaltung der Fahr- und Ruhezeiten, da Überschreitungen hier das Risiko von Unfällen erhöhen können.

Notfallvorbereitung und Unfallmanagement

Ein weiteres zentrales Tätigkeitsfeld ist die Vorbereitung auf Notfälle. Der Gefahrgutbeauftragte erstellt und aktualisiert Notfallpläne, schult die Fahrer und andere beteiligte Mitarbeitende in der Reaktion auf Gefahrgutunfälle. Bei Zwischenfällen wie Leckagen oder Unfällen ist er die erste Anlaufstelle, koordiniert die Massnahmen vor Ort und sorgt für die Einhaltung der Meldepflichten bei den zuständigen Behörden. Nach einem Unfall analysiert er die Ursachen, um zukünftige Risiken zu minimieren und den Schutz von Menschen und Umwelt dauerhaft zu verbessern.

Verkehrsunfall NOTFALLVORBEREITUNG UND UNFALLMANAGEMENT
Führerscheinkontrolle DOKUMENTATION UND KOMMUNIKATION

Dokumentation und Kommunikation

Die lückenlose Dokumentation aller Gefahrguttransporte ist essenziell. Der Gefahrgutbeauftragte trägt die Verantwortung, Berichte, Prüfprotokolle und Schulungsnachweise zu führen. Er fungiert zudem als Schnittstelle zwischen dem Unternehmen, den Behörden, den Verladern und den Fahrern. Bei behördlichen Kontrollen oder Audits sorgt er für die ordnungsgemässe Vorlage aller relevanten Nachweise und Dokumente. Seine Tätigkeit umfasst darüber hinaus die ständige Aktualisierung der Kenntnisse bezüglich neuer Gesetze, technischer Standards und Markttrends im Bereich des Strassengefahrguttransports.

Warum ist dieser Gefahrgutbeauftragte notwendig?

Der Gefahrgutbeauftragte im Strassenverkehr ist unverzichtbar, da die Beförderung gefährlicher Güter im Strassenverkehr hohe Risiken birgt, die nur durch kompetente Kontrolle und präventive Massnahmen verringert werden können. Durch seine Arbeit wird sichergestellt, dass der Transport gesetzlich geregelt ist, die Ladung sicher gesichert ist, die Fahrer gut geschult sind und im Falle eines Zwischenfalls schnell und professionell reagiert werden kann

Ohne einen Gefahrgutbeauftragten ist die Firma rechtlich ungeschützt gegen Strafen, strafrechtliche Konsequenzen und zivilrechtliche Haftungen. Deshalb ist die Bestellung und Arbeit eines qualifizierten Gefahrgutbeauftragten unerlässlich, um die gesetzliche Konformität zu sichern, Risiken zu minimieren und die Geschäftstätigkeit rechtskonform und sicher durchzuführen.

Freiheit Gefahrgutbeauftragte im Strassenverkehr

Kurz zusammengefasst

trägt der Gefahrgutbeauftragte auf der Strasse dazu bei, den gefährlichen Transport in unseren Städten und Gemeinden sowie auf den Fernstrassen sicher, umweltgerecht und gesetzeskonform zu gestalten. Er sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten, Risiken minimiert und eine nachhaltige Verkehrssicherheit gewährleistet sind.

Sicherheitsberater RID

Gefahrgutbeauftragte für den Eisenbahnverkehr

Rolle & Aufgaben

Zentrale Funktion für sichere & gesetzeskonforme Beförderung von Gefahrgütern auf der Schiene.

  • Hauptaufgabe:
    • Sicherstellung der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben.
  • Ziel: Minimierung von Risiken für Menschen, Umwelt und Eigentum.
  • Gesetzliche Grundlagen:
    • Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene (RID).
    • Spezifische Vorschriften für den Eisenbahnverkehr.
    • Nationale Vorschriften & Richtlinien für den sicheren Eisenbahntransport:
      • In Österreich: GGBG & GGBV

Verantwortungen im Bereich Sicherheit & Compliance

Der Gefahrgutbeauftragte im Eisenbahnverkehr ist dafür zuständig, das operative Personal, die Eisenbahnunternehmen sowie die verladenden Firmen zu beraten. Er entwickelt betriebliche Verfahren, die alle Tätigkeiten abdecken – von der Verpackung und Kennzeichnung der Gefahrgüter bis hin zur ordnungsgemässen Dokumentation und Ladungssicherung auf Schienenfahrzeugen. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt liegt in der Schulung der Mitarbeitenden, um sie mit den rechtlichen Vorgaben sowie sicheren Handhabungstechniken vertraut zu machen. Dadurch wird gewährleistet, dass sämtliche Abläufe, vom Verladen bis zur Beförderung, den Vorschriften entsprechen, um Bussgelder, Strafzahlungen oder Umweltschäden zu vermeiden.

Compliance, Sicherheit Zusammenarbeit VERANTWORTUNGEN IM BEREICH SICHERHEIT & COMPLIANCE
Wagenräder Achse Kontrolle ÜBERWACHUNG UND KONTROLLE IM BETRIEBSABLAUF

Überwachung und Kontrolle im Betriebsablauf

Um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen kontinuierlich zu sichern, führt der Gefahrgutbeauftragte regelmässige Kontrollen durch. Dabei überprüft er die ordnungsgemässe Verpackung und Kennzeichnung der Gefahrgüter, die Verfügbarkeit der entsprechenden Dokumente sowie die Zustandssicherheit der Ausrüstung im Zug. Zusätzlich kontrolliert er die Ladungssicherung auf den Wagen, die Einhaltung der Fahrzeugkennzeichnung durch Gefahrzettel sowie die Gefahrstoffsymbole, um die Gefahr für die Umwelt und Personen sichtbar zu machen. Auch die Überwachung der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten der Zugführer ist eine zentrale Aufgabe, um Unfälle durch Erschöpfung zu vermeiden.

Vorbereitung auf Notfälle und Unfallmanagement

Ein weiterer wichtiger Tätigkeitsbereich ist die Notfallvorsorge. Der Gefahrgutbeauftragte erstellt und aktualisiert Notfallpläne, schult das Personal für den Ernstfall und ist bei Unfällen oder Leckagen die erste Ansprechpartner vor Ort. Er koordiniert die Massnahmen, sorgt für die Einhaltung der Meldepflichten bei den zuständigen Behörden und stellt die erforderliche Kommunikation sicher. Nach einem Zwischenfall analysiert er die Ursachen, um zukünftige Risiken zu reduzieren und die Sicherheit im Bahnverkehr kontinuierlich zu verbessern.

Führerstand lokomotive VORBEREITUNG AUF NOTFÄLLE UND UNFALLMANAGEMENT
Beladung Bahnwagen DOKUMENTATION UND KOMMUNIKATION

Dokumentation und Kommunikation

Die lückenlose Dokumentation aller Gefahrguttransporte ist essenziell. Der Gefahrgutbeauftragte trägt die Verantwortung, alle Berichte, Prüfprotokolle und Schulungsnachweise systematisch zu führen. Ausserdem fungiert er als Schnittstelle zwischen dem Unternehmen, den Behörden, den zuständigen Eisenbahnverkehrsunternehmen und den Verladern. Bei Kontrollen durch Aufsichtsbehörden oder bei Audits sorgt er dafür, dass alle relevanten Nachweise vollständig vorgelegt werden. Zudem ist es seine Aufgabe, sich stets über neue Gesetze, technische Standards und Markttrends im Schienengüterverkehr zu informieren, um die internen Prozesse aktuell zu halten.

Warum ist dieser Gefahrgutbeauftragte notwendig?

Der Gefahrgutbeauftragte im Eisenbahnverkehr ist unverzichtbar, da der Transport gefährlicher Güter auf der Schiene besondere Risiken birgt, die nur durch fachkundige Kontrolle und präventive Massnahmen beherrscht werden können. Er sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, die Ladung ordnungsgemäss gesichert ist und die Mitarbeitenden entsprechend geschult sind. Im Falle eines Zwischenfalls ermöglicht seine Arbeit eine schnelle und professionelle Reaktion, um Schäden, Umweltbelastungen oder schwere Unfälle zu verhindern.

RoLa Hupak Lkw im Huckepack Verkehr Gefahrgutbeauftragte im Eisenbahnverkehr

Kurz zusammengefasst

trägt der Gefahrgutbeauftragte im Eisenbahnverkehr wesentlich dazu bei, den Transport gefährlicher Güter auf den Schienen in Österreich und der EU sicher, umweltfreundlich und gesetzeskonform zu gestalten. Er stellt sicher, dass alle Vorschriften beachtet, Risiken minimiert und eine nachhaltige sowie sichere Bahnlogistik gewährleistet sind.

Sicherheitsberater ADN

Gefahrgutbeauftragte für Binnenasserstrassen

Rolle & Aufgaben

Wesentliche Fachkraft für sichere & gesetzeskonforme Beförderung von Gefahrgütern auf Wasserstrassen (Binnenschiffe).

  • Hauptaufgabe:
    • Transport von Gefahrstoffen auf Binnengewässern (Stückgut-, Schüttgut-, Tankschiffe).
    • Sicherstellung der Einhaltung aller Transportprozess-Vorschriften.
    • Besondere Bedeutung:
      • Wasserfahrzeuge und Gefahrstoffe stellen ein hohes potenzielles Gefahrenpotenzial dar.
  • Ziel: Minimierung von Risiken für Menschen, Umwelt und Eigentum.
  • Gesetzliche Grundlagen:
    • Übereinkommen ADN (internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenschiffen).
    • Nationale Vorschriften & Richtlinien für den sicheren Wasserstrassentransport:
      • In Österreich: GGBG & GGBV

Gefahrgutbeauftragter für Stückgutschiffe

Auf Stückgutschiffen, die vor allem für den Transport von Container genutzt werden, liegt der Fokus in erster Linie auf der sicheren Verladung und der korrekten Kennzeichnung der Gefahrgüter. Der Beauftragte überprüft, dass die Ladung ordnungsgemäss in Container oder spezielle Verlademittel verpackt ist, dass Warnhinweise und Gefahrzettel sichtbar angebracht sind und alle Dokumente vollständig vorliegen. Er sorgt dafür, dass die Ladungssicherung dem gesetzlichen Standard entspricht und die Ladung bei Seeschichtssicherheit und Umwelt schonend transportiert wird. Bei der Beladung und beim Transport überwacht er kontinuierlich die Einhaltung der Vorschriften, um Unfälle und Umweltverschmutzungen zu vermeiden.

ADN Stückgutschiff GEFAHRGUTBEAUFTRAGTER FÜR STÜCKGUTSCHIFFE
GEFAHRGUTBEAUFTRAGTER FÜR SCHÜTTGUTSCHIFFE

Gefahrgutbeauftragter für Schüttgutschiffe

Bei Schüttgutschiffen, die häufig für den Transport von Bodenschätzen, Kohle oder mineralischen Stoffen eingesetzt werden, ist die Überwachung der sicheren Verladung und der Staubkontrolle besonders wichtig. Der Gefahrgutbeauftragte stellt sicher, dass die Verladung nach Vorschrift erfolgt, die Gefahrstoffkennzeichnung korrekt angebracht ist und die Container oder Umschlagsysteme den Normen entsprechen. Zudem ist er verantwortlich für die Überwachung der Beladung, um sicherzustellen, dass das Schiff stabil bleibt und die Gefahrstoffmenge innerhalb der erlaubten Grenzen liegt. Dadurch wird das Risiko von Leckagen, Staubentwicklung und Umweltverschmutzungen minimiert.

Gefahrgutbeauftragter für Tankschiffe

Tankschiffe, die flüssige Gefahrstoffe wie Gase, Öl, Chemikalien oder andere Gefahrgüter in Tanks befördern, erfordern besondere Aufmerksamkeit bei der Sicherheit und der technischen Ausstattung. Der Gefahrgutbeauftragte überprüft, dass die Tankanlagen ordnungsgemäss gewartet und auf dem aktuellen Stand sind, dass die Gefahrstoffkennzeichnung und die Begleitpapiere vollständig sind und den Vorschriften entsprechen. Während des Transportes kontrolliert er die Dichtheit der Tanks, die Schutzmassnahmen gegen Leckagen sowie die Einhaltung der Beladungs- und Entladeregeln. Auch die Schulung der Crew in Bezug auf Gefahrstoffhandling und Notfallmassnahmen zählt zu seinen Aufgaben, um einen sicheren und umweltgerechten Transport zu gewährleisten.

ADN Tankschiff GEFAHRGUTBEAUFTRAGTER FÜR TANKSCHIFFE

Kurz zusammengefasst

trägt der Gefahrgutbeauftragte Binnenwasserstrasse (ADN) wesentlich dazu bei, die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften im Transport gefährlicher Güter auf unseren Flüssen (& Kanälen) sicherzustellen, Risiken auf Menschen, Umwelt und Sachwerte zu minimieren und somit einen reibungslosen, sicheren Transport zu gewährleisten.

VERSEM

ADR – Die Geschichte

Nur wer seine Geschichte kennt, kennt auch seine Zukunft

1945 – Kriegsende, der Wiederaufbau beginnt

Es ist heute kaum vorstellbar, doch nach dem Zweiten Weltkrieg musste der internationale Handel in Europa erst einmal neu aufgebaut werden. Die Gründung des Europarats und später der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl führte dazu, dass der Strassentransport an Bedeutung gewann.

Die chemische Industrie, die im Zweiten Weltkrieg eine entscheidende Rolle spielte, benötigte zunehmend Transporte von gefährlichen Gütern, was häufig zu Unfällen führte. Während für den Schienenverkehr bereits umfassende Regelungen für den Transport solcher Güter existierten, hinkte der Strassentransport erheblich hinterher. Zwar gab es in bestimmten Bereichen bereits Vorschriften gemäß dem Gewerberecht – wie etwa für Druckgase und brennbare Flüssigkeiten – jedoch war die Regelungslage insgesamt noch sehr unübersichtlich.

In den 1950er Jahren suchte die UNECE nach Lösungen für den sicheren Transport gefährlicher Güter, was schließlich zur Gründung des ADR führte.
Ein Vorschlag sah vor, das amerikanische System der Gefahrendiamanten zu übernehmen. Die französische Delegation war jedoch entschieden gegen dieses Konzept. Am nächsten Morgen stand eine wichtige Abstimmung an, und es war dringend notwendig, eine Einigung zu präsentieren. Monsieur George Kemler, ein Mitglied der französischen Delegation, nahm eine Flasche Wein und zog sich in sein Zimmer zurück. Am darauffolgenden Morgen stellte er die neuen Gefahrenklassen vor, die bis heute die Grundlage des ADR bilden.
Er entschied sich, die Diamantenform beizubehalten und die Zahlen 1 bis 9 verschiedenen Gefahren und deren Eigenschaften zuzuordnen. Er begann mit der ersten Gefahr, die im amerikanischen Eisenbahnbau zahlreiche Menschenleben gefordert hatte: Klasse 1 – Explosivstoffe!

Die orange Farbe wurde bereits früher zur Kennzeichnung explosiver Stoffe verwendet und blieb in diesem Zusammenhang bestehen. Rot wurde, analog zum amerikanischen System, der Feuergefahr zugeordnet. Gelb signalisiert brandfördernde Gefahren, während grün für Gase unter Druck steht, die sich beim Austreten abkühlen. Blau hingegen repräsentiert Reaktionen, die in Verbindung mit Wasser auftreten. Diese Farben reflektieren die Gefahren, die wir Menschen mit unseren Sinnesorganen wahrnehmen können: Druckwellen (orange), Hitze (rot und gelb) und Kälte (grün).
Für Gefahren, die wir mit unseren Sinnesorganen nicht erkennen können, wurden schwarz-weiße Kennzeichnungen gewählt. Eine besondere Frage ergibt sich bei Klasse 7 (radioaktiv), für die weiße und gelb-weiße Etiketten verwendet werden. Weiß steht für die Unwahrnehmbarkeit dieser Strahlung, während das Gelb darauf hinweist, dass sie auf molekularer Ebene Zellen schädigen kann.

29. Jänner 1968 – das ADR tritt in Kraft

Vier Jahre vor meiner Geburt trat das "Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route" – kurz ADR – in Kraft. Allerdings war das ADR kein Gesetz, sondern ein internationaler Vertrag, an den sich alle unterzeichnenden Staaten halten und den sie ratifizieren mussten.

Der Vertrag wurde ursprünglich in Französisch verfasst, was bei der Übersetzung immer wieder zu Problemen führte, da dies in der Diplomatie der französischen Sprache liegt. In der Zwischenzeit ist Englisch gleichwertig mit Französisch zur Hauptsprache geworden. Dennoch wird Englisch als Grundlage für Übersetzungen verwendet.

Zu Beginn der 1970er Jahre war das ADR bei weitem nicht so ausgereift wie heute. Es wurde im Laufe der Zeit verbessert und vereinfacht. Ein Beispiel dafür ist, dass man damals für jedes Produkt, das man transportierte, eine eigene schriftliche Weisung im Fahrzeug mitführen und diese in einem kleinen Ledertäschchen hinten an der Orangentafel aufbewahren musste.

Die Gefahrenklassen wurden weiter unterteilt, sodass wir nun offiziell 13 Gefahrenklassen haben: 1, 2, 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 6.1, 6.2, 7, 8 und 9.

Das ADR ist jedoch bei weitem kein vollendetes Werk. Beispielsweise wurde 2019 das Wort "europäisch" gestrichen, da inzwischen auch einige nicht-europäische Staaten dazugehören.

Zweimal im Jahr trifft sich die WP 15 (Working Party 15) der UN ECE, um mit den Mitgliedstaaten Vorschläge für Veränderungen zu diskutieren. Für Österreich sind die Vertreter des Verkehrsministeriums dort anwesend, mit denen wir uns wiederum zweimal im Jahr vor den Treffen der WP 15 beraten.

Bei diesen Vorbereitungstreffen werden die Vorschläge, die von Mitgliedstaaten oder der Wirtschaft eingebracht wurden, diskutiert und darüber abgestimmt. Wir als VERSEM Professional Services GmbH sind vor Ort dabei und versuchen, eure Interessen zu vertreten. Wir hoffen, dass die weitere Entwicklung des ADR in die richtige Richtung geht.

die 55 ADR-Staaten

Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kirgisistan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Nordmazedonien, Montenegro, Niederlande, Nigeria, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Moldau, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Tschechische Republik, Uganda, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vereinigtes Königreich und Zypern

VERSEM

VERSEM – Verkehrs-Blog & FAQ

FAQ | Gefahrgut Landverkehr

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