Schweden: Aktualisierte Gefahrgut-Behörden und Tunnelbeschränkungen

Schweden hat seine ADR-Notifikation bei der UNECE aktualisiert. Neue zuständige Behörde: Swedish Civil Defence and Resilience Agency. Tunnelbeschränkungen: 5 in Göteborg, 15 in Stockholm. Für Öresund-Verbindung gelten dänische Regelungen. Neue Fährbeschränkungen eingeführt.

 

Die ADR-Vertragsparteien sind gemäss den internationalen Vereinbarungen verpflichtet, bei der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen for Europa (UNECE) in Genf regelmässig wichtige Informationen zu notifizieren und aktuell zu halten. Diese Meldepflicht umfasst insbesondere die Kontaktdaten der obersten zuständigen Behörden für Beförderungen gefährlicher Güter auf der Strasse, detaillierte Tunnelbeschränkungen gemäss Abschnitt 1.9.5 ADR, spezielle nationale Vorschriften sowie Einschränkungen für Fähr- und Brückenverbindungen. Kürzlich hat Schweden seine offiziellen ADR-Informationen grundlegend überarbeitet und dabei wichtige strukturelle Änderungen in der Behördenorganisation sowie neue Verkehrsbeschränkungen eingeführt.

Die neue oberste zuständige Behörde für Gefahrguttransporte in Schweden ist seit der Reorganisation die „Swedish Civil Defence and Resilience Agency" (Myndigheten för samhällsskydd och beredskap - MSB), die schwedische Zivilschutz- und Krisenbewältigungsbehörde. Diese zentrale Anlaufstelle ist für Transportunternehmen, Verlader und internationale Partner erreichbar unter Tel. +46-771/240 240, E-Mail: registrator@mcf.se, Website: www.mcf.se. Eine wichtige Sonderstellung nehmen jedoch weiterhin Beförderungen von radioaktiven Stoffen der Gefahrgutklasse 7 ein, die aufgrund der besonderen Strahlenschutzanforderungen in den spezialisierten Verantwortungsbereich der „Swedish Radiation Safety Authority" (Strålsäkerhetsmyndigheten - SsM) fallen, Tel. +46-8/799 40 00.

Besonders praxisrelevant sind die aktualisierten und erweiterten Tunnelbeschränkungen gemäss Abschnitt 1.9.5 ADR: In der Hafenstadt Göteborg gelten nunmehr fünf spezifische Tunnelbeschränkungen, während in der Hauptstadt Stockholm sogar 15 Tunnel mit unterschiedlichen Restriktionskategorien erfasst sind. Für die strategisch wichtige Öresund-Verbindung zwischen Schweden und Dänemark, die sich aus einer imposanten Schrägseilbrücke auf schwedischer Seite bei Malmö und einem vier Kilometer langen Tunnel auf dänischer Seite zusammensetzt, gelten einheitlich die dänischen Tunnelbeschränkungen, was eine harmonisierte Abwicklung grenzüberschreitender Gefahrguttransporte ermöglicht.

Zusätzlich sind neue Beschränkungen gemäss Abschnitt 1.9.3 a) ADR implementiert worden, die speziell Beförderungen gefährlicher Güter mit Fähren über Flüsse, Seen und die charakteristischen norwegischen Fjorde regeln und dabei lokale geografische Besonderheiten berücksichtigen.

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