LSB – Ladungs-Sicherungs-Beauftragrte
VERSEM – bietet als externe Zertifizierte Ladungs-Sicherungs-Beauftragte seinen Kunden Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem sicheren Transport von Güter auf allen Verkehrsträgern; egal ob Gefahrgut oder nicht.
Unsere Leistungen
#1
Prüfung
Vor Ort erfolgt eine Kontrolle der Versandstücke, anschliessend werden sie verpackt, gekennzeichnet und markiert.
#2
Dokumentieren
Die Erstellung und Prüfung der Dokumente, wie zum Beispiel der DGD (Shipper's Declaration for Dangerous Goods), erfolgt gemäß den geltenden Richtlinien.
#3
24-h-Notfalltelefon
Gemäss den gesetzlichen Vorschriften oder Deinen Wünschen stellen wir Ihnen im Bedarfsfall eine 24-Stunden-Notfall-Hotline zur Verfügung.
IATA DGR / ICAO TI
Wir bieten Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verpackung gefährlicher Güter, der Verpackung vor Ort, dem Versenden von Gefahrguter, der Exportverpackung und anderen Bereichen, einschließlich Schulungen zu gefährlichen Gütern für alle Verkehrsträger, d. h. ICAO, IMDG, ADR, RID und ADN.
Dangerous Goods Specialists Ltd. ist ein vollständig in kenianischem Besitz befindliches Unternehmen, dessen Direktoren seit insgesamt 30 Jahren im Logistiksektor in Ost- und Zentralafrika tätig sind.
VERSEM
LSB
Ladungssicherungsbeauftragter
Sicherheitsberater für Ladungssicherung
Praxisbeispiel einer Doppelstockverladung
Aufgaben eines externen Ladungssicherungbeauftragten
- Beratung für eine rechtskonforme, sichere Ladungssicherung
- Erstellung & Pflege von Verladesanweisungen
- Schulung & Unterweisung der Fahrer, Verlader, Disposition
- Auswahl, Beschaffung & Pflege von Sicherungsmitteln
- Beurteilung von Fahrzeug- & Aufbautauglichkeit, Zurrpunkten, Stirnwandfestigkeit
- Planung & Berechnung von Sicherungen nach anerkannten Regeln (z. B. VDI 2700, EN 12195, CTU-Code)
- Durchführung von Verladeabnahmen, Stichproben, Audits und Fahrtbeginnkontrollen
- Anleitung zur Dokumentation: Checklisten, Fotos, Berechnungen, Freigaben
- Analyse von Vorfällen/Beinaheereignissen, Ableitung von Korrekturmassnahmen
- Schnittstelle zu Behörden, Kunden, Versicherung, Arbeitssicherheit
Ein zertifizierter Ladungssicherungsbeauftragter ist faktisch ein MUSS,
weil er den Unterschied zwischen formaler Regelbefolgung und gelebter, nachweisbarer Sicherheits- und Qualitätspraxis ausmacht. In der DACH-Region ist die Verantwortung für die Ladungssicherung rechtlich eindeutig verteilt: Fahrerinnen und Fahrer, Halter, Verlader und Versender tragen jeweils eigene Pflichten. Gesetze wie §22 und §23 StVO in Deutschland, §101 KFG und §61 StVO in Österreich sowie Art. 30 SVG und Art. 22 VRV in der Schweiz verlangen, dass Ladung so gesichert ist, dass sie weder verrutscht, umkippt, herabfällt noch die Bedienbarkeit und Sicht beeinträchtigt.
Doch Gesetze allein beantworten nicht die praktischen Fragen des Alltags. Hier greifen anerkannte Regeln der Technik wie die VDI‑Richtlinie 2700, die Normenreihe EN 12195 zur Berechnung von Zurrkräften, EN 12642 zur Aufbaufestigkeit, EN 12640 zu Zurrpunkten, EUMOS 40509 zu Ladeeinheiten sowie der CTU‑Code für das Packen von Containern und Wechselbrücken. Ein zertifizierter Ladungssicherungsbeauftragter beherrscht diese Regelwerke, kann sie in betriebliche Anweisungen übersetzen, Mitarbeitende schulen und vor allem: die Einhaltung wirksam kontrollieren und dokumentieren.
Die professionelle Umsetzung beginnt vor der Rampe.
Der Beauftragte definiert, welche Fahrzeuge und Aufbauten für welche Güter geeignet sind, kennt die Grenzen von Code‑XL‑Aufbauten, bewertet Zurrpunkte und entscheidet, welche Sicherungsmittel in welcher Qualität verfügbar sein müssen. Er sorgt dafür, dass rutschhemmende Materialien, Kantenschoner, Zurrgurte mit ausreichender Lashing Capacity und Standard Tension Force sowie Ketten, Drahtseile und formschlüssige Hilfsmittel in ausreichender Anzahl und in einwandfreiem Zustand vorhanden sind. Er etabliert Prüfintervalle, Aussonderungsregeln und eine lückenlose Dokumentation, damit keine beschädigten Gurte oder überalterten Komponenten im Umlauf bleiben. Damit wird Sicherheit vom Zufall entkoppelt und in reproduzierbare Prozesse überführt.
Entscheidend ist die Fähigkeit, physikalische Grundlagen korrekt anzuwenden.
Beim Bremsen wirken vorn bis zu 0,8 g, seitlich typischerweise 0,5 g, nach hinten 0,5 g. Reibbeiwerte verändern den Zurrbedarf drastisch; Antirutschmatten können den Reibbeiwert typischer Oberflächen von 0,2–0,3 auf 0,6 und mehr erhöhen. Der Beauftragte wählt zwischen Formschluss, Niederzurren und Direktzurren, kombiniert Methoden sinnvoll und berücksichtigt Zurrwinkel, Setzverhalten der Ladung, Schwerpunktlage und Kippstabilität. Er erstellt Berechnungen nach EN 12195‑1, dokumentiert Annahmen wie Reibbeiwert, STF, LC, Aufbaufestigkeit und legt die Unterlagen so ab, dass sie bei Kontrollen und im Schadensfall überzeugen. Das reduziert Bussgelder, Stilllegungen und Regressforderungen und verbessert die Position gegenüber Behörden, Kunden und Versicherern.
Schulung ist ein weiterer Kern. Eine einmalige Unterweisung genügt nicht.
Neue Fahrzeuge, wechselnde Ladegüter, saisonale Spitzen und Personalfluktuation erfordern kontinuierliche Kompetenzentwicklung. Der Ladungssicherungsbeauftragte konzipiert zielgruppenspezifische Trainings für Fahrerinnen und Fahrer, Verladerinnen und Verlader, Disposition und Lagerpersonal. Er vermittelt nicht nur Regeln, sondern auch die praktische Handhabung von Zurrmitteln, das richtige Packen nach CTU‑Code, das Lesen von Fahrzeugzertifikaten, das Beurteilen von Ladeeinheiten nach EUMOS und das Verhalten bei Teilentladungen. Er etabliert kurze, wirksame Rampen‑Checklisten, die nicht zur Bürokratie verkommen, sondern echte Fehlerbarrieren aufbauen. Begleitete Verladefreigaben, Stichproben und Audits sorgen dafür, dass Standards im Alltag Bestand haben.
Ein wesentlicher Mehrwert liegt in der Risikosteuerung.
Transportschäden durch Verrutschen, Kippen oder Durchstossen sind teuer: Schäden an Ware und Fahrzeug, Produktionsausfälle beim Kunden, Vertragsstrafen, Retouren, Zusatzfahrten und Imageverluste. Ein zertifizierter Beauftragter analysiert Schadensereignisse systematisch, nutzt Fotos, Messdaten und Berechnungen, identifiziert Ursachenketten und setzt Korrektur- und Vorbeugungsmassnahmen um. Dazu gehören geänderte Ladefolgen, angepasste Packvorschriften, zusätzliche Stützelemente, andere Zurrmittel oder modifizierte Tourenplanung. Er definiert Kennzahlen wie Schadenquote pro Million Sendungen, Nachspannquote, Beanstandungen bei Kontrollen und setzt Ziele für kontinuierliche Verbesserung. So wird Ladungssicherung zu einem steuerbaren Qualitätsmerkmal.
Die Multimodalität verschärft die Anforderungen.
Wer per Lkw zum Terminal fährt, per Schiff weitertransportiert und per Bahn ausliefert, muss sicherstellen, dass die Verpackung und Sicherung in der Ladeeinheit intermodal hält. Der CTU‑Code bildet hierfür die Grundlage. Der Ladungssicherungsbeauftragte harmonisiert Strassenanforderungen mit IMDG‑Bezügen bei verpackten gefährlichen Gütern, beachtet terminalseitige Hebelasten, Greifpunkte, Staukräfte an Bord und die Stabilität beim Umschlag. Er kennt die Schnittstellenrisiken: veränderte Reibung durch Containerböden, Kräfte aus Seegang, Stapeldrücke, sowie organisatorische Brüche beim Übergang zwischen Akteuren. Dadurch sinken Beanstandungen in Häfen und die Wahrscheinlichkeit kostenintensiver Umladungen oder Zurückweisungen.
Auch die Compliance in Gefahrgutfragen profitiert.
Für ADR‑pflichtige Sendungen oder multimodale Verkehre mit IMDG‑Bezug ist korrekte Deklaration, Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung, Trennung und Dokumentation essenziell. Der Beauftragte verankert die Zusammenarbeit mit Gefahrgutbeauftragten, sorgt für konsistente Prozesse zwischen Gefahrgut- und Ladungssicherungsvorgaben und achtet auf klare Freigaben, wenn zusätzliche Auflagen wie temperaturgeführte Lithium‑Batterie‑Sendungen, selbst erhitzende Stoffe oder druckgasgefüllte Behälter betroffen sind. So werden Sicherheitsinteressen, Rechtskonformität und betriebliche Effizienz ausbalanciert.
Versicherungstechnisch ist ein professionelles Ladungssicherungssystem ein Bonus.
Viele Versicherer honorieren nachweislich wirksame Präventionsmassnahmen durch günstigere Prämien, geringere Selbstbehalte oder bessere Vertragskonditionen. Im Schadensfall beschleunigen saubere Dokumentation, Fotos, Messprotokolle, Schulungsnachweise und Berechnungen die Regulierung und verringern Streitpotential. Gleiches gilt für Audits von Grosskunden oder Zertifizierungen nach ISO‑Standards, bei denen Ladungssicherung als Teil der betrieblichen Risikosteuerung bewertet wird. Ein zertifizierter Beauftragter fungiert hier als kompetente Ansprechperson und stellt Konsistenz über Standorte hinweg sicher.
Schliesslich braucht es Autorität und Klarheit.
Der Beauftragte muss das Recht haben, Verladungen zu stoppen, wenn Sicherheit oder Compliance nicht gewährleistet sind. Management‑Commitment ist dafür entscheidend, sonst bleiben Regeln Papiertiger. Werden Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten schriftlich fixiert, ist Transparenz geschaffen: Wer berechnet, wer prüft, wer freigibt, wer nachspannt, wer nach Teilentladungen neu sichert. Diese Klarheit verhindert, dass Pflichten am Ende allein auf der Fahrerin oder dem Fahrer lasten, und schafft ein faires, wirksames System.
Das Gesetz schreibt den Ladungssicherungbeauftragten nicht explizit vor
...allerdings ist seine Zertifizierung und institutionelle Verankerung der praktikabelste Weg, die Vielzahl technischer und rechtlicher Anforderungen sicher zu beherrschen. Sie verbindet Rechtssicherheit, Arbeitsschutz, Qualitätsmanagement und Kosteneffizienz. In einer Lieferkette, die immer schneller, vernetzter und anspruchsvoller wird, ist der zertifizierte Ladungssicherungsbeauftragte damit weniger Kür als Voraussetzung dafür, dass Transporte zuverlässig, sicher und wirtschaftlich ans Ziel kommen.