Gefahrgutbeauftragter
LANDVERKEHR
ADR / RID / ADN
Strasse / Schiene / Wasserstrasse
Aufgaben & Funktionen
Stellt gesetzeskonformen und sicheren Gefahrguttransport im Unternehmen sicher.
- Beratung & Unterstützung:
- Berät Geschäftsführung und Mitarbeiter.
- In Bezug auf Vorschriften, Pflichten und sichere Handhabung von Gefahrgut.
- Entwicklung & Implementierung:
- Erstellt betriebliche Arbeitsanweisungen.
- Entwickelt Notfallpläne.
- Setzt Kontrollmechanismen um.
- Ziel: Sicherstellung der Einhaltung komplexer gesetzlicher Vorgaben.
Gesetzliche Grundlagen und Notwendigkeit
Die Position des Gefahrgutbeauftragten ist notwendig, weil der Transport gefährlicher Güter hohe Sicherheits- und Umweltrisiken birgt, die nur durch sorgfältige Planung, Schulung und Kontrolle minimiert werden können. Die rechtliche Grundlage seiner Arbeit stammt aus den internationalen und europäischen Gesetzgebungen, insbesondere dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR), dem Eisenbahn-Übereinkommen (RID) sowie dem Seeschifffahrtsübereinkommen (ADN). Diese Gesetze enthalten umfassende Vorschriften zu Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation, Fahrzeugausstattung und Schulung, die bei Gefahrguttransporten zwingend einzuhalten sind. Zusätzlich gibt es nationale Vorgaben, die die Anforderungen ergänzen und eine rechtskonforme Gefahrgutverwaltung garantieren.
Aufgaben im Risiko- und Sicherheitsmanagement
Zu den wichtigsten Aufgaben gehört die Planung, Durchführung und Dokumentation regelmässiger Schulungen und Unterweisungen für alle Mitarbeitenden, die mit Gefahrgut in Kontakt kommen – beispielsweise bei Verpackung, Kennzeichnung, Be- und Entladung sowie beim Transport. Durch die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften im Betriebsalltag, die Überprüfung der verwendeten Verpackungen, Fahrzeuge und Ausrüstung sowie die Dokumentation der Gefahrguttransporte wird das Risiko minimiert. Die Kontrolle ist zudem essenziell, um die Gefahrstoffkennzeichnung, die Verwendung zugelassener Verpackungen und das Einhalten der Meldepflichten gegenüber den Behörden sicherzustellen.
Notfallmanagement und Incident-Handling
Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich umfasst die Planung und Koordination von Notfallmassnahmen. Der Gefahrgutbeauftragte erstellt Notfallpläne, schult externe Rettungskräfte und plant Massnahmen bei Zwischenfällen wie Unfällen oder Leckagen. Bei Vorfällen untersucht er Ursachen, erforscht Schwachstellen im Umgang mit Gefahrstoffen und leitet präventive Massnahmen ein, um den Schadensverlauf zu minimieren. Die Dokumentation aller Vorfälle ist dabei ebenso verpflichtend wie die Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Bei der Untersuchung von Zwischenfällen steht die Unfallanalyse im Vordergrund, um Risiken zukünftiger Gefahrguttransporte zu reduzieren.
Kommunikation und Dokumentation
Das Dokumentationsmanagement ist ein weiterer entscheidender Bestandteil der Aufgaben. Der Gefahrgutbeauftragte sorgt für die lückenlose Dokumentation aller Vorgänge, führt Überwachungsprotokolle und erstellt Berichte für die Behörden. Dabei spielt die Einhaltung der Meldepflichten eine zentrale Rolle, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Die Schnittstellenfunktion zu den Behörden, Klassifizierungsstellen, Logistikdienstleistern und Kunden ist essenziell, um bei Kontrollen, Audits und im Falle von Beschwerden oder Schadensfällen professionell reagieren zu können.
Aktuelle Entwicklungen und Expertise
Da die gesetzlichen Vorgaben ständigen Änderungen unterliegen, ist die kontinuierliche Aktualisierung des Wissens und die Anpassung der internen Prozesse eine unverzichtbare Aufgabe. Der Gefahrgutbeauftragte verfolgt Änderungen in den Vorschriften, technischen Neuerungen und Markttrends, um die Sicherheit und Rechtssicherheit dauerhaft zu gewährleisten.
Der Beitrag des GefahrgutbeauftragtenKurz zusammengefasst
- Sicherstellung der Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften im Gefahrguttransport.
- Minimierung von Risiken für Menschen, Umwelt und Sachwerte.
- Gewährleistung eines reibungslosen und sicheren Transports
1945 – Kriegsende, der Wiederaufbau beginnt
Es ist heute kaum vorstellbar, doch nach dem Zweiten Weltkrieg musste der internationale Handel in Europa erst einmal neu aufgebaut werden. Die Gründung des Europarats und später der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl führte dazu, dass der Strassentransport an Bedeutung gewann.
Die chemische Industrie, die im Zweiten Weltkrieg eine entscheidende Rolle spielte, benötigte zunehmend Transporte von gefährlichen Gütern, was häufig zu Unfällen führte. Während für den Schienenverkehr bereits umfassende Regelungen für den Transport solcher Güter existierten, hinkte der Strassentransport erheblich hinterher. Zwar gab es in bestimmten Bereichen bereits Vorschriften gemäß dem Gewerberecht – wie etwa für Druckgase und brennbare Flüssigkeiten – jedoch war die Regelungslage insgesamt noch sehr unübersichtlich.
In den 1950er Jahren suchte die UNECE nach Lösungen für den sicheren Transport gefährlicher Güter, was schließlich zur Gründung des ADR führte.
Ein Vorschlag sah vor, das amerikanische System der Gefahrendiamanten zu übernehmen. Die französische Delegation war jedoch entschieden gegen dieses Konzept. Am nächsten Morgen stand eine wichtige Abstimmung an, und es war dringend notwendig, eine Einigung zu präsentieren. Monsieur George Kemler, ein Mitglied der französischen Delegation, nahm eine Flasche Wein und zog sich in sein Zimmer zurück. Am darauffolgenden Morgen stellte er die neuen Gefahrenklassen vor, die bis heute die Grundlage des ADR bilden.
Er entschied sich, die Diamantenform beizubehalten und die Zahlen 1 bis 9 verschiedenen Gefahren und deren Eigenschaften zuzuordnen. Er begann mit der ersten Gefahr, die im amerikanischen Eisenbahnbau zahlreiche Menschenleben gefordert hatte: Klasse 1 – Explosivstoffe!
Die orange Farbe wurde bereits früher zur Kennzeichnung explosiver Stoffe verwendet und blieb in diesem Zusammenhang bestehen. Rot wurde, analog zum amerikanischen System, der Feuergefahr zugeordnet. Gelb signalisiert brandfördernde Gefahren, während grün für Gase unter Druck steht, die sich beim Austreten abkühlen. Blau hingegen repräsentiert Reaktionen, die in Verbindung mit Wasser auftreten. Diese Farben reflektieren die Gefahren, die wir Menschen mit unseren Sinnesorganen wahrnehmen können: Druckwellen (orange), Hitze (rot und gelb) und Kälte (grün).
Für Gefahren, die wir mit unseren Sinnesorganen nicht erkennen können, wurden schwarz-weiße Kennzeichnungen gewählt. Eine besondere Frage ergibt sich bei Klasse 7 (radioaktiv), für die weiße und gelb-weiße Etiketten verwendet werden. Weiß steht für die Unwahrnehmbarkeit dieser Strahlung, während das Gelb darauf hinweist, dass sie auf molekularer Ebene Zellen schädigen kann.
29. Jänner 1968 – das ADR tritt in Kraft
Vier Jahre vor meiner Geburt trat das "Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route" – kurz ADR – in Kraft. Allerdings war das ADR kein Gesetz, sondern ein internationaler Vertrag, an den sich alle unterzeichnenden Staaten halten und den sie ratifizieren mussten.
Der Vertrag wurde ursprünglich in Französisch verfasst, was bei der Übersetzung immer wieder zu Problemen führte, da dies in der Diplomatie der französischen Sprache liegt. In der Zwischenzeit ist Englisch gleichwertig mit Französisch zur Hauptsprache geworden. Dennoch wird Englisch als Grundlage für Übersetzungen verwendet.
Zu Beginn der 1970er Jahre war das ADR bei weitem nicht so ausgereift wie heute. Es wurde im Laufe der Zeit verbessert und vereinfacht. Ein Beispiel dafür ist, dass man damals für jedes Produkt, das man transportierte, eine eigene schriftliche Weisung im Fahrzeug mitführen und diese in einem kleinen Ledertäschchen hinten an der Orangentafel aufbewahren musste.
Die Gefahrenklassen wurden weiter unterteilt, sodass wir nun offiziell 13 Gefahrenklassen haben: 1, 2, 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 6.1, 6.2, 7, 8 und 9.
Das ADR ist jedoch bei weitem kein vollendetes Werk. Beispielsweise wurde 2019 das Wort "europäisch" gestrichen, da inzwischen auch einige nicht-europäische Staaten dazugehören.
Zweimal im Jahr trifft sich die WP 15 (Working Party 15) der UN ECE, um mit den Mitgliedstaaten Vorschläge für Veränderungen zu diskutieren. Für Österreich sind die Vertreter des Verkehrsministeriums dort anwesend, mit denen wir uns wiederum zweimal im Jahr vor den Treffen der WP 15 beraten.
Bei diesen Vorbereitungstreffen werden die Vorschläge, die von Mitgliedstaaten oder der Wirtschaft eingebracht wurden, diskutiert und darüber abgestimmt. Wir als VERSEM Professional Services GmbH sind vor Ort dabei und versuchen, eure Interessen zu vertreten. Wir hoffen, dass die weitere Entwicklung des ADR in die richtige Richtung geht.
die 55 ADR-Staaten
Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kirgisistan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Nordmazedonien, Montenegro, Niederlande, Nigeria, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Moldau, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Tschechische Republik, Uganda, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vereinigtes Königreich und Zypern