Sicherheitsberater
Handling Agents
ADR / RID / ADN
Ladungssicherung
IATA DG & IMO IMDG-Code
Gefahrgutbeauftragte
Wir beraten, helfen und übernehmen die Aufgaben als Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragter), wenn gewünscht auch gem. §9 VStG. Dabei stehen wir als Berater, Helfer und Kontrollorgan auf Deiner Seite und erleichtern damit die Einhaltung von Gesetzen. Als Inhaber gültiger Schulungsnachweise besuchen wir zur Erhaltung der Zuverlässigkeit regelmäßig Auffrischungskurse, die durch das Bestehen einer kommissionellen Prüfung abgeschlossen werden. Dadurch sind wir ständig am neuesten Stand und helfen Dir und Deiner wertvollen Ladung sicher ans Ziel. Das führt zu mehr Sicherheit für Deine Fahrer und wir helfen, negative Schlagzeilen sowie Strafen zu vermeiden.
Handling Agency
Wir stehen nicht nur in den Bereichen Straße (ADR) und Schiene (RID) zur Verfügung. Als Sicherheitsargentur oder Handling Agent für Deine Hochsee- (IMO IMDG) und Lufttransporte (IATA DGR) sind wir nicht nur Spezialisten, sondern achten auch auf Dein Budget! Wir verpacken und versenden Deine Waren absolut Regelkonform, damit keine bösen Überraschungen auf Dich zukommen. Auch hier helfen wir, Strafen und negative Schlagzeilen zu umgehen.
Ladungssicherungsbeauftragte
In der heutigen Zeit macht es Sinn, wegen dem hohen Risiko durch Kontrollen und Fahrzeugabstellung für die Ladungssicherung einen Beauftragten zu bestellen. Dieser Bereich ist in den letzten Jahren sehr umfangreich geworden. Von einigen simplen Regeln sind wir zu einer Menge an Normen und Vorschriften gekommen, bei welchen man kaum mehr durchblickt.
Kaum ein Fahrer hat wirklich den Durchblick bei Reibbeiwerten und Zurrmethoden. Selbst Antirutschmatten (rutschhemmendes Material) verlangen nach richtiger Handhabung. Und ohne ausführliche Anleitung vor Ort beim Beladen wird es schon kompliziert.
Wir übernehmen auch alle Aufgaben des Sicherheitsberaters für Ladungssicherung (LSB) auch gemäss § 9 VStG, wenn gewünscht.
§ 9 VStG
Die Übernahme der Verantwortung gemäß § 9 VStG bedeutet, dass die Firmenleitung im Falle eines Falles nicht in der Haftung ist, sondern wir das übernehmen. Dazu benötigen wir natürlich Weisungsbefugnis im Betrieb und eine gute Zusammenarbeit mit dem Management. Das bedeutet wir übernehmen diese Tätigkeit erst nach ausreichendem Kennenlernen Deines Betriebs. Wenn die Zusammenarbeit passt, ist dann die Geschäftsleitung aus dem Schneider, wenn etwas passieren sollte.
Rufe uns an oder schicke uns ein E-Mail zu. Wir freuen uns darauf, für Dich tätig zu werden.