GGB ADR | Sicherheitsberater | Gefahrgutbeauftragter
Legende:
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Termine
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🟢 05.-09.05.2025 ⦙ Regau ⦙ Freie Plätze: 23
Kursort:
- 4844 REGAU (Oberösterreich)
Kurszeiten:
- Erstausbildung:
- Mo. 8:00 – 17:00 – anschliessend freiwillies gemeinsames lernen
- Di. 8:00 – 17:00 – anschliessend freiwillies gemeinsames lernen
- Mi. 8:00 – 17:00 – anschliessend freiwillies gemeinsames lernen
- Do. 8:00 – 17:00 – anschliessend freiwillies gemeinsames lernen
- Fr. 8:00 – 12:00
- PRÜFUNG Fr. 13:00
- Auffrischung – nicht empfohlen:
- Mi. 8:00 – 17:00 – anschliessend freiwillies gemeinsames lernen
- Do. 8:00 – 17:00 – anschliessend freiwillies gemeinsames lernen
- Fr. 8:00 – 12:00
- PRÜFUNG Fr. 13:00
100% ANWESENHEITSPFLICHT!!
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🟡 18.-22.08.2025 ⦙ Regau ⦙ Freie Plätze: 25
Kursort:
- 4844 REGAU (Oberösterreich)
Kurszeiten:
- Erstausbildung:
- Mo. 8:00 – 17:00 – anschliessend freiwillies gemeinsames lernen
- Di. 8:00 – 17:00 – anschliessend freiwillies gemeinsames lernen
- Mi. 8:00 – 17:00 – anschliessend freiwillies gemeinsames lernen
- Do. 8:00 – 17:00 – anschliessend freiwillies gemeinsames lernen
- Fr. 8:00 – 12:00
- PRÜFUNG Fr. 13:00
- Auffrischung – nicht empfohlen:
- Mi. 8:00 – 17:00 – anschliessend freiwillies gemeinsames lernen
- Do. 8:00 – 17:00 – anschliessend freiwillies gemeinsames lernen
- Fr. 8:00 – 12:00
- PRÜFUNG Fr. 13:00
100% ANWESENHEITSPFLICHT!!
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🟡 19.-21.11.2025 ⦙ Regau ⦙ Freie Plätze: 25
Kursort:
- 4844 REGAU (Oberösterreich)
Kurszeiten:
- Erstausbildung:
- Mo. 8:00 – 17:00 – anschliessend freiwillies gemeinsames lernen
- Di. 8:00 – 17:00 – anschliessend freiwillies gemeinsames lernen
- Mi. 8:00 – 17:00 – anschliessend freiwillies gemeinsames lernen
- Do. 8:00 – 17:00 – anschliessend freiwillies gemeinsames lernen
- Fr. 8:00 – 12:00
- PRÜFUNG Fr. 13:00
- Auffrischung – nicht empfohlen:
- Mi. 8:00 – 17:00 – anschliessend freiwillies gemeinsames lernen
- Do. 8:00 – 17:00 – anschliessend freiwillies gemeinsames lernen
- Fr. 8:00 – 12:00
- PRÜFUNG Fr. 13:00
100% ANWESENHEITSPFLICHT!!
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🟡 09.-13.02.2026 ⦙ Regau ⦙ Freie Plätze: 25
Kursort:
- 4844 REGAU (Oberösterreich)
Kurszeiten:
- Erstausbildung:
- Mo. 8:00 – 17:00 – anschliessend freiwillies gemeinsames lernen
- Di. 8:00 – 17:00 – anschliessend freiwillies gemeinsames lernen
- Mi. 8:00 – 17:00 – anschliessend freiwillies gemeinsames lernen
- Do. 8:00 – 17:00 – anschliessend freiwillies gemeinsames lernen
- Fr. 8:00 – 12:00
- PRÜFUNG Fr. 13:00
- Auffrischung – nicht empfohlen:
- Mi. 8:00 – 17:00 – anschliessend freiwillies gemeinsames lernen
- Do. 8:00 – 17:00 – anschliessend freiwillies gemeinsames lernen
- Fr. 8:00 – 12:00
- PRÜFUNG Fr. 13:00
100% ANWESENHEITSPFLICHT!!
Kosten
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Erstschulung — € 1440,-
Beinhaltet folgende Teile:
- Gefahrgutbeauftragtenausbildung:
- 36 Unterrichtseinheiten
- gemeinsames lernen am Abend nach dem Kurs
- ADR-Buch:
- Meixner Verlag
- Scriptum:
- Abdruck der Präsentarionen und weitere Unterlagen
- Verpflegung:
- Kaffee
- Snackes
- 5 x Mittagessen ohne Getränke
- Prüfungsgebühr
- Gefahrgutbeauftragtenausbildung:
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Auffrischungsschulung — € 1080,-
Beinhaltet folgende Teile:
- Gefahrgutbeauftragtenausbildung:
- 20 Unterrichtseinheiten
- gemeinsames lernen am Abend nach dem Kurs
- ADR-Buch:
- Meixner Verlag
- Scriptum:
- Abdruck der Präsentarionen und weitere Unterlagen
- Verpflegung:
- Kaffee
- Snackes
- 3 x Mittagessen ohne Getränke
- Prüfungsgebühr
- Gefahrgutbeauftragtenausbildung:
Preise inkl. MwSt.
SCHULUNG und TRAINING
für Gefahgutbeauftragte
AUSBILDUNG
inkl. GGB PRÜFUNG
Nach unseren Schulungen sind wir für unsere GGB da, damit sie auch
noch ein Lächeln auf den Lippen haben.
HOW WE WORK
Professionelle Ausbildung
für künftige sicherheitsberater
Einstieg ohne Vorkenntnisse – können wir schaffen
GGB ADR Ausbildung zum Sicherheitsberater / Gefahrgutbeauftragten
Wir bitten professionelle Schulungen für Sicherheitsberater für Gefahrgut auf der Strasse (ADR) auch Gefahrgutbeauftragter genannt. Wir können das, weil wir selbst seit 2010 Gefahrgut beauftragte für Strasse und Schiene sind. Wir dürfen das, weil wir vom Land Oberösterreich eine anerkannte Ausbildungsstätte für die Schulung von Sicherheitsberater Lern gemäss Gefahrgutbeförderunggesetz (GGBG) iVm. Gefahrgutbeförderungsverordnung (GGBV) sind. Die Aufgaben eines beauftragten für die Sicherheit im Bereich Gefahrgut sind vielfältig. Daher nehmen wir uns mehr Zeit als vorgeschrieben, um unsere Kandidaten bestens für die Prüfung und fürs Leben vorzubereiten.
Gemäss § 11 Gefahrgutbeförderungesetz (GGBG) haben Unternehmen, deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse, auf der Schiene oder auf Wasserstrassen oder das mit dieser Beförderung zusammenhängende Befüllen oder Verpacken sowie Be- oder Entladen umfassen, einen oder mehrere Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung (Gefahrgutbeauftragter) zu benennen. Die Unternehmen haben der Behörde (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) binnen eines Monats nach Benennung die Namen ihrer Gefahrgutbeauftragten mitzuteilen.
Welche Voraussetzungen muss ein Gefahrgutbeauftragter erfüllen?
Die Funktion des Gefahrgutbeauftragten kann wahrgenommen werden vom Leiter des Unternehmens, von einer Person mit anderen Aufgaben im Unternehmen oder von einer dem Unternehmen nicht angehördenden Person, wenn diese tatsächlich in der Lage ist, die Aufgabe des Gefahrgut-beauftragten zu erfüllen. Der Gefahrgutbeauftragte muss Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises von einem mittels Bescheid anerkannten Schulungsveranstalter sein.
Zur Erlangung des Nachweises muss der Bewerber eine Schulung erhalten, die durch das Bestehen einer kommissionellen Prüfung nachgewiesen wird. Dieser Nachweis hat eine Geltungsdauer von 5 Jahren. Seine Geltungsdauer wird automatisch verlängert, wenn der Inhaber des Nachweises im letzten Jahr vor dessen Ablauf an einer Fortbildungsschulung teilgenommen und eine Prüfung bestanden hat.
Die Erstausbildung
In nur vier Tagen wirst du dieses dicke ADR in und auswendig können. Wir beginnen bei der Geschichte des Gefahrgutrechts, betrachten den Aufbau des ADR und stürzen uns auf das Herzstück, die Tabelle.
Wir erforschen Anlage A des ADR. Diese Anlage ist grösstenteils identisch mit dem RID und dem ADN. Diese Anlage A unterteilt sich in 7 Teile, welche wir genau kennen lernen werden.
Anlage B. Ist nur im ADR vorzufinden und betrifft direkt den Strassentransport. Es handelt sich um die Teile acht und neun welche Anweisungen für Fahrzeuge und deren Lenker enthalten.
Den fünften Tag nutzen wir am Vormittag zur Prüfungs-vorbereitung und am Nachmittag für die Prüfung. Die Prüfungs-fragen werden von der Prüfungskommission mitgebracht und sind auch uns nicht vorab bekannt.
Auffrischungsschulung
Die Auffrischungsschulung ist in Österreich aufgrund der Schwierigkeit der Prüfung nicht sehr populär. Wenn jemand seine Gefahrgutbeauftragten-Lizenz verlängert, bekommt er nur Fallbeispiele, die schwer zu lösen sind.
Die Argumentation des Ministeriums dahinter ist: wenn ein Gefahrgut Beauftragter dies jeden Tag tut, kann er auch die Fallbeispiele lösen. Allerdings übersieht das Ministerium das nicht jedes Fallbeispiel zu jeder Arbeit als Gefahrgutbeauftragter passt. Natürlich sind die Arbeiten eines Gefahrgutbeauftragten sehr unterschiedlich. Ein Sicherheitsberater in einer erzeugenden Chemiefirma hat komplett andere Prioritäten als ein Gefahrgutbeauftragter eines Transportunternehmens.
Wir raten zur ersten Ausbildung und der einfacheren Prüfung.
Wissenswertes
ADR – Die Geschichte
Nur wer seine Geschichte kennt, kennt auch seine Zukunft
1945 – Kriegsende, der Wiederaufbau beginnt
Es ist heute kaum vorstellbar, doch nach dem Zweiten Weltkrieg musste der internationale Handel in Europa erst einmal neu aufgebaut werden. Die Gründung des Europarats und später der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl führte dazu, dass der Strassentransport an Bedeutung gewann.
Die chemische Industrie, die im Zweiten Weltkrieg eine entscheidende Rolle spielte, benötigte zunehmend Transporte von gefährlichen Gütern, was häufig zu Unfällen führte. Während für den Schienenverkehr bereits umfassende Regelungen für den Transport solcher Güter existierten, hinkte der Strassentransport erheblich hinterher. Zwar gab es in bestimmten Bereichen bereits Vorschriften gemäß dem Gewerberecht – wie etwa für Druckgase und brennbare Flüssigkeiten – jedoch war die Regelungslage insgesamt noch sehr unübersichtlich.
In den 1950er Jahren suchte die UNECE nach Lösungen für den sicheren Transport gefährlicher Güter, was schließlich zur Gründung des ADR führte.
Ein Vorschlag sah vor, das amerikanische System der Gefahrendiamanten zu übernehmen. Die französische Delegation war jedoch entschieden gegen dieses Konzept. Am nächsten Morgen stand eine wichtige Abstimmung an, und es war dringend notwendig, eine Einigung zu präsentieren. Monsieur George Kemler, ein Mitglied der französischen Delegation, nahm eine Flasche Wein und zog sich in sein Zimmer zurück. Am darauffolgenden Morgen stellte er die neuen Gefahrenklassen vor, die bis heute die Grundlage des ADR bilden.
Er entschied sich, die Diamantenform beizubehalten und die Zahlen 1 bis 9 verschiedenen Gefahren und deren Eigenschaften zuzuordnen. Er begann mit der ersten Gefahr, die im amerikanischen Eisenbahnbau zahlreiche Menschenleben gefordert hatte: Klasse 1 – Explosivstoffe!
Die orange Farbe wurde bereits früher zur Kennzeichnung explosiver Stoffe verwendet und blieb in diesem Zusammenhang bestehen. Rot wurde, analog zum amerikanischen System, der Feuergefahr zugeordnet. Gelb signalisiert brandfördernde Gefahren, während grün für Gase unter Druck steht, die sich beim Austreten abkühlen. Blau hingegen repräsentiert Reaktionen, die in Verbindung mit Wasser auftreten. Diese Farben reflektieren die Gefahren, die wir Menschen mit unseren Sinnesorganen wahrnehmen können: Druckwellen (orange), Hitze (rot und gelb) und Kälte (grün).
Für Gefahren, die wir mit unseren Sinnesorganen nicht erkennen können, wurden schwarz-weiße Kennzeichnungen gewählt. Eine besondere Frage ergibt sich bei Klasse 7 (radioaktiv), für die weiße und gelb-weiße Etiketten verwendet werden. Weiß steht für die Unwahrnehmbarkeit dieser Strahlung, während das Gelb darauf hinweist, dass sie auf molekularer Ebene Zellen schädigen kann.
29. Jänner 1968 – das ADR tritt in Kraft
Vier Jahre vor meiner Geburt trat das "Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route" – kurz ADR – in Kraft. Allerdings war das ADR kein Gesetz, sondern ein internationaler Vertrag, an den sich alle unterzeichnenden Staaten halten und den sie ratifizieren mussten.
Der Vertrag wurde ursprünglich in Französisch verfasst, was bei der Übersetzung immer wieder zu Problemen führte, da dies in der Diplomatie der französischen Sprache liegt. In der Zwischenzeit ist Englisch gleichwertig mit Französisch zur Hauptsprache geworden. Dennoch wird Englisch als Grundlage für Übersetzungen verwendet.
Zu Beginn der 1970er Jahre war das ADR bei weitem nicht so ausgereift wie heute. Es wurde im Laufe der Zeit verbessert und vereinfacht. Ein Beispiel dafür ist, dass man damals für jedes Produkt, das man transportierte, eine eigene schriftliche Weisung im Fahrzeug mitführen und diese in einem kleinen Ledertäschchen hinten an der Orangentafel aufbewahren musste.
Die Gefahrenklassen wurden weiter unterteilt, sodass wir nun offiziell 13 Gefahrenklassen haben: 1, 2, 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 6.1, 6.2, 7, 8 und 9.
Das ADR ist jedoch bei weitem kein vollendetes Werk. Beispielsweise wurde 2019 das Wort "europäisch" gestrichen, da inzwischen auch einige nicht-europäische Staaten dazugehören.
Zweimal im Jahr trifft sich die WP 15 (Working Party 15) der UN ECE, um mit den Mitgliedstaaten Vorschläge für Veränderungen zu diskutieren. Für Österreich sind die Vertreter des Verkehrsministeriums dort anwesend, mit denen wir uns wiederum zweimal im Jahr vor den Treffen der WP 15 beraten.
Bei diesen Vorbereitungstreffen werden die Vorschläge, die von Mitgliedstaaten oder der Wirtschaft eingebracht wurden, diskutiert und darüber abgestimmt. Wir als VERSEM Professional Services GmbH sind vor Ort dabei und versuchen, eure Interessen zu vertreten. Wir hoffen, dass die weitere Entwicklung des ADR in die richtige Richtung geht.
ADR-Staaten
Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Nordmazedonien, Montenegro, Niederlande, Nigeria, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Moldau, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Tschechische Republik, Uganda, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vereinigtes Königreich und Zypern
FAQ — Oft gestellte Fragen
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Was ist ein Gefahrgutbeauftragter?
Ein Gefahrgutbeauftragter ist eine Person, die in Unternehmen oder Organisationen für den sicheren Umgang mit gefährlichen Gütern verantwortlich ist. Ihre Hauptaufgaben umfassen:
- Beratung und Schulung: Der Gefahrgutbeauftragte berät das Unternehmen in Fragen des Gefahrguttransports und sorgt dafür, dass alle Mitarbeiter, die mit gefährlichen Gütern arbeiten, entsprechend geschult werden.
- Einhaltung von Vorschriften: Er stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorschriften und internationalen Standards für den Transport, die Lagerung und die Handhabung gefährlicher Güter eingehalten werden.
- Dokumentation: Der Gefahrgutbeauftragte sorgt für die korrekte Dokumentation aller relevanten Informationen, die den Transport gefährlicher Güter betreffen, einschließlich Gefahrgut-Transportpapieren und Sicherheitsdatenblättern.
- Notfallmanagement: Er entwickelt Notfallpläne und Verfahren für den Fall von Unfällen oder Notfällen im Zusammenhang mit gefährlichen Gütern.
- Kommunikation mit Behörden: Der Gefahrgutbeauftragte fungiert oft als Ansprechpartner für Behörden und externe Organisationen in Fragen des Gefahrguttransports.
In Österreich sowie in allen anderen ADR-Vertragsstaaten ist die Ernennung eines Gefahrgutbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere für Unternehmen, die regelmäßig mit gefährlichen Gütern arbeiten.
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Was ist Gefahrgut?
Gefahrgut bezeichnet Materialien oder Stoffe, die potenziell gefährlich sind und Risiken für Menschen, die Umwelt oder Sachwerte darstellen können. Diese Güter können in verschiedenen Formen vorliegen, wie fest, flüssig oder gasförmig, und sie enthalten Eigenschaften, die zu Schäden führen können.
Gefahrgut wird in verschiedene Klassen eingeteilt, um die Art der Gefährdung zu kennzeichnen. Hier sind einige der häufigsten Gefahrenklassen:
- Explosive Stoffe: Materialien, die explosionsfähige Eigenschaften aufweisen.
- Gase: Dazu zählen unter Druck stehende Gase oder gasförmige Stoffe, die bei bestimmten Bedingungen gefährlich sein können.
- Entzündbare Flüssigkeiten: Flüssigkeiten, die leicht Feuer fangen oder brennen können.
- Entzündbare feste Stoffe (und mehr): Feststoffe, die leicht brennbar sind und einige ähnliche Stoffe, die unter bestimmten Voraussetzungen selbst erhitzungfähig oder selbst entzünden sind, sowie Stoffe, die mit Wasser gefährlich reagieren.
- Brandfördernde Stoffe: Materialien, die die Verbrennung anderer Stoffe unterstützen.
- Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe: Materialien, die gesundheitsschädlich oder tödlich wirken können.
- Radioaktive Materialien: Stoffe, die ionisierende Strahlung abgeben und gesundheitliche Risiken darstellen.
- Ätzende Substanzen: Stoffe, die Haut, Augen oder Materialien reitzen und schädigen können.
- Stoffe die Gefahrgut sind aber nicht in die oben genannten Klassen fallen: Materialien, die schädliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können, wie etwa Gewässer oder die Artenvielfalt.
Der Transport, die Lagerung und der Umgang mit Gefahrgut unterliegen strengen Vorschriften, um Gefahren zu minimieren und die Sicherheit von Menschen und Umwelt zu gewährleisten.
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Wie schwer ist die Gefahrgutbeauftragten Prüfung in Österreich?
Die Schwierigkeit der Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten in Österreich hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:
- Vorwissen: Personen, die bereits Erfahrung im Umgang mit gefährlichen Gütern oder in der Logistik haben, finden die Prüfung möglicherweise leichter als Quereinsteiger.
- Vorbereitung: Eine gründliche Vorbereitung durch Schulungen und das Studium relevanter Materialien, wie das ADR (Europäische Vereinbarung über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße), kann den Prüfungserfolg erheblich beeinflussen.
- Prüfungsinhalt: Die Prüfung beinhaltet typischerweise Fragen zu gesetzlichen Vorschriften, Klassifizierungen von Gefahrgut, Dokumentation und Sicherheitsmaßnahmen. Je nach individuellem Verständnis der Themen können diese Inhalte unterschiedlich schwer fallen.
Generell wird die Prüfung als durchaus anspruchsvoll beschrieben, da sie spezifisches Fachwissen erfordert. Es wird empfohlen, im Vorbereitungskurs mitzuarbeiten und die Sache ernst zu nehmen, um die Inhalte effizient zu erarbeiten und sich optimal auf die Prüfung vorzubereiten.
Die genauen Anforderungen und der Ablauf der Prüfung können variieren, daher ist es sinnvoll, sich bei den zuständigen Stellen oder Bildungsträgern über aktuelle Informationen zu informieren.
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Wie lange dauert eine Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten?
Die Dauer der Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten kann variieren, abhängig von dem gewählten Bildungsträger und dem spezifischen Ausbildungsprogramm. In der Regel lässt sich die Ausbildung in folgende Zeitrahmen unterteilen:
- Kurse und Seminare: Viele Schulen oder Institutionen bieten Intensivkurse an, die in der Regel zwischen 4 bis 6 Tagen dauern. Diese Kurse sind meist auf die Vorbereitung auf die Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten ausgelegt.
- Selbststudium: Neben den formalen Kursen ist es wichtig, sich auch eigenständig mit den relevanten Materialien, Gesetzen und Vorschriften auseinanderzusetzen. Die Zeit, die dafür benötigt wird, ist individuell unterschiedlich und hängt vom Vorwissen und der Lernweise ab.
- Prüfungsvorbereitung: Für viele Teilnehmer ist auch der Zeitraum zur gezielten Prüfungsvorbereitung zu berücksichtigen, was zusätzlichen Zeitaufwand erfordern kann.
Insgesamt kann der gesamte Prozess von der Anmeldung zum Kurs bis zur bestandenen Prüfung in der Regel zwischen einigen Wochen und mehrere Monate dauern, abhängig von der individuellen Planung und Vorbereitung. Es ist ratsam, sich bei den zuständigen Ausbildungsanbietern über die genauen Kurszeiten und Inhalte zu informieren.
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Wie lange ist meine Gefahrgutbeauftragten Ausbildung gültig?
Die Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten ist in der Regel fünf Jahre lang gültig. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Auffrischung oder Fortbildung erforderlich, um die Qualifikation aufrechtzuerhalten. Diese Fortbildung dient dazu, das Wissen über aktuelle Vorschriften, Änderungen im ADR (Europäische Vereinbarung über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) und andere relevante Themen zu aktualisieren.
Es ist wichtig, sich rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit um die entsprechenden Fortbildungsangebote zu kümmern, um sicherzustellen, dass man weiterhin als Gefahrgutbeauftragter tätig sein kann. Achte darauf, bei den zuständigen Ausbildungsinstituten oder -behörden nach den genauen Anforderungen und Fristen zu fragen, da es möglicherweise regionale Unterschiede geben kann.
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In welchen Ländern ist der ADR Gefahrgutbeauftragte gültig?
Der ADR Gefahrgutbeauftragte ist derzeit in 54 Staaten verpflichtend. Diese sind: Österreich, Albanien, Andorra, Armenien, Azerbaijan, Belarus, Belgien, Bosnien & Herzegovinen, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Gross Britanien, Island, Irland, Italien, Kazakhstan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxembourg
Malta, Marokko, Montenegro, Niederlande, Nigerien, Nord Mazedonien, Norwegen, Poland, Portugal, Moldavien, Rumänien, Russische Federation, San Marino, Serbien, Slovakai, Slovenien, Spainien, Schweden, Schweiz, Tajikistan
Tschechien, Tunisien, Türkei, Uganda, Ukraine, Ungarn, Uzbekistan, Zyprern.