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KLASSE 5 – ENTZÜNDEND/OXIDIEREND WIRKENDE STOFFE

Zu den Gütern der Klasse 5 zählen entzündend oxidierenden Stoffe in fester und flüssiger Form. Sie zählen somit zu den physikalisch-chemischen Gefahren. Die Stoffe der Gefahrgutklasse 5 haben...

... es in sich. Sie selbst brennen nicht, können aber Brände verursachen. 
Die Haupteigenschaften der Klasse 5 könnten unter dem Begriff „Sensibel“ zusammengefasst werden. Sie reagieren besonders heftig, wenn sie mit anderen Stoffen in Berührung kommen. Während des Transports sind Sie unbedingt gegen Hitze und Stösse zu sichern. Sie werden daher, um eine sichere Beförderung zu gewährleisten oft mit Wasser oder anderen Stoffen desensibilisiert. 
Die Klasse 5 wird in die Unterklassen 5.1 (oxidierende Stoffe) und 5.2 (organische Peroxide) unterteilt.  
Im Gegensatz zu den Stoffen der Klasse 5.1 sind organische Peroxide brennbar. Im Umgang mit Feuer ist demnach Vorsicht geboten. Bestimmte organische Peroxide müssen zudem gekühlt befördert werden. 
Arbeitsunfälle in Verbindung mit organischen Peroxiden können böse Folgen nach sich ziehen. Aus diesem Grund müssen Beschäftigte in regelmässigen Abständen über Erste-Hilfe-Massnahmen informiert und geschult werden. Diese erste Hilfe Schulung ist bei unserem ADR Auffrischungskurs natürlich dabei (Auffrischung Schulung G5 Teiln1S) !

Unser Fazit:

Achten Sie bei der Auswahl Ihres Schulungsanbieters auf ein praxisorientiertes Programm mit Erster Hilfe. Wir als professionelle Ausbilder raten auch zum Kauf und Anwendung passender Schutzausrüstung.  
 

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